
Foto: Pfalz-Express
Südwestpfalz – Das Gesundheitsamt erhält derzeit eine Vielzahl an Anfragen und Anträgen von genesenen Personen zur Ausstellung eines positiven Coronanachweises.
Ein solcher Antrag ist nicht erforderlich, teilte die Kreisverwaltung mit.
Alle der Kreisverwaltung gemeldeten positiv getesteten Personen erhalten automatisch eine Testbescheinigung. Die Bescheinigung wird schnellstmöglich zugesandt, soweit der erfolgte positive PCR-Test maximal 6 Monate zurückliegt.
Unabhängig davon kann als Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test) der schriftliche Testnachweis von einem Labor oder auch ein digitaler Nachweis verwendet werden.
„Wir bitten dringend von telefonischen Anfragen abzusehen. Durch die Vielzahl der Anrufe und die dadurch gebunden Arbeitskräfte verzögert sich nur die Zeit, bis sämtliche Bescheinigungen ausgestellt werden können“, heißt es aus der Kreisverwaltung.
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