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Südpfalz-Kaserne: Übungsgelände im Wald nicht für Spaziergänger gedacht

Übungsgelände der Südpfalz-Kaserne in Germersheim. Foto: Pfalz-Express [1]

Übungsgelände der Südpfalz-Kaserne in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim – Zur Südpfalz-Kaserne gehört auch ein Übungsgelände, das gegenüber im Wald liegt. Dieses Areal ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland.

Zwar gilt für Spaziergänger auf den befestigten Wegen auf dem Übungsplatz außerhalb der Übungszeiten eine Duldung „der stillen Erholung“. Die befestigten Wege (Schotterwege) dürfen aber nicht verlassen werden. Darauf weist das Luftwaffenausbildungsbataillon hin.

Sind rote Flaggen gehisst, bedeutet das: Es findet eine Übung statt, das Betreten des Geländes ist für Zivilisten verboten.

Das Luftwaffenausbildungsbataillon erklärt nochmals ausdrücklich, dass es sich bei Zuwiderhandlung um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird.

Übersicht:

  • Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt.
  • Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten.
  • Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen / Beleuchtung an den beiden Hauptzufahrten angezeigt.
  • Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten erlaubt.
  • Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet.
  • Hunde sind immer anzuleinen.
  • Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden.
  • Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten.
  • Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz
  • Bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
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