
Foto (KI): Pfalz-Express
Kreis Südliche Weinstraße – Straußwirtschaften gehören zur Pfalz wie Weinberge und Weinfeste. Doch für viele Winzer passt das geltende Regelwerk nicht mehr zum heutigen Betriebsalltag. Vor allem die Begrenzung auf 120 Öffnungstage im Jahr stößt zunehmend auf Kritik.
Eine Straußwirtschaft ist ein saisonal geöffneter Ausschank, in dem Winzer ihren eigenen Wein und meist einfache Speisen anbieten, ohne dafür eine reguläre Gaststättenerlaubnis zu benötigen.
Landrat Dietmar Seefeldt, Uta Holz, Geschäftsführerin des Vereins Südliche Weinstrasse, und Winzer Frank Spiegel aus Kleinfischlingen haben sich nun gemeinsam an die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Christine Schneider (CDU) gewandt. Sie fordern zeitgemäßere Regeln und weniger bürokratische Hürden für Straußwirtschaften.
120 Tage reichen vielen Winzern nicht mehr
Hintergrund ist die schwierige Lage vieler Weinbaubetriebe. Weinabsatz und Konsumverhalten verändern sich, gleichzeitig steigen die Kosten. Umso wichtiger werde die Direktvermarktung, argumentieren Seefeldt, Holz und Spiegel. Straußwirtschaften spielten dabei eine wichtige Rolle.
Doch ausgerechnet hier seien vielen Betrieben die Hände gebunden. Straußwirtschaften dürfen derzeit höchstens 120 Tage im Jahr öffnen. Frank Spiegel kennt das Problem aus seinem eigenen Betrieb. Trotz großer Nachfrage nach Weinverkostungen und Ausschank habe er bereits früh im Jahr Gäste abweisen müssen, weil die verfügbaren Öffnungstage für das gesamte Jahr eingeteilt werden müssen.
Für Besucher sei kaum verständlich, warum ein Weingut seine Flaschen ganzjährig verkaufen dürfe, den eigenen Wein aber an 245 Tagen nicht ausschenken könne. Das passe nicht mehr zu den Erwartungen an eine moderne Wein- und Tourismusregion.
Die bestehenden Vorschriften stammen aus einer Zeit, in der Weinbaubetriebe meist kleiner waren und die Direktvermarktung eine wesentlich geringere Rolle spielte. Inzwischen hat sich die Branche verändert. Die Zahl der Betriebe sinkt, viele bewirtschaften größere Rebflächen und investieren zusätzlich in Vinotheken, Verkostungen und touristische Angebote.
„Straußwirtschaften gehören zur Weinkultur und zur touristischen Identität unserer Region“, erklären Seefeldt, Holz und Spiegel. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Auch Hofcafés betroffen
Das Problem betrifft nach Ansicht von Spiegel nicht nur Winzer. Auch andere landwirtschaftliche Betriebe vermarkten ihre Erzeugnisse direkt und stoßen dabei auf dieselben Grenzen.
Als Beispiel nennt er Gemüsebaubetriebe mit Hofcafés. Auch dort stelle sich die Frage, wie eine zeitgemäße Direktvermarktung funktionieren solle, wenn lediglich 120 Öffnungstage zur Verfügung stehen. Die Vorschriften müssten deshalb stärker die heutige Realität landwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigen.
Keine Konkurrenz für Restaurants
Eine völlige Gleichstellung von Straußwirtschaften und klassischen Restaurants fordern Seefeldt, Holz und Spiegel ausdrücklich nicht. Auch eine Benachteiligung der Gastronomie und Hotellerie solle vermieden werden.
Stattdessen schlagen sie flexiblere Öffnungszeiten oder neue Modelle vor. Wer seine Straußwirtschaft länger öffnen möchte, könnte im Gegenzug zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie sie auch für Gastronomiebetriebe gelten, beispielsweise bei den sanitären Einrichtungen.
So könne der besondere Charakter der Straußwirtschaft erhalten bleiben, ohne Wettbewerbsregeln auszuhebeln.
Von einer Reform versprechen sich die Initiatoren außerdem Vorteile für den Tourismus. „Authentische Weinerlebnisse direkt beim Erzeuger sind ein wichtiger Bestandteil des Weintourismus“, heißt es in ihrem Schreiben. Zusätzliche Angebote könnten Gäste länger in der Region halten. Davon würden neben den Weinbaubetrieben auch Restaurants, Hotels und andere Unternehmen profitieren.
Seefeldt, Holz und Spiegel hoffen nun auf eine entsprechende Reaktion von Ministerin Schneider.
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