
KI-Foto: Pfalz-Express
SÜW – Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässler im Landkreis Südliche Weinstraße einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Dieser umfasst acht Stunden an fünf Tagen pro Woche und gilt sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. In den kommenden Jahren wird der Anspruch schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet.
Das Jugendamt des Landkreises hat nun ein Konzept vorgelegt, wie diese Vorgaben gemeinsam mit den Schulträgern umgesetzt werden können. Dazu zählen die Verbandsgemeinden sowie die Ortsgemeinden Insheim und Klingenmünster. Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits mit dem Konzept befasst und es grundsätzlich positiv bewertet.
Bereits seit 2024 wurde ermittelt, welche baulichen Anpassungen an den Schulen notwendig sind, um ausreichend Betreuungsplätze zu schaffen. Auf dieser Grundlage wurden Fördermittel beantragt, erste Zusagen liegen bereits vor.
Parallel dazu wurden gemeinsam mit den Schulträgern konkrete Betreuungsangebote entwickelt. Noch offen ist allerdings, in welchem Umfang finanzielle Mittel vom Land dauerhaft bereitgestellt werden.
Eine Elternbefragung zeigt, dass der Bedarf hoch ist: Rund 65 Prozent wünschen sich eine Betreuung unter der Woche, mehr als die Hälfte wäre auch bereit, dafür zu zahlen. Besonders groß ist der Bedarf in den Ferien, vor allem in den Sommerferien.
In den kommenden Wochen sollen nun konkrete Bedarfsplanungen mit den Verbandsgemeinden abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage wird ein Gesamtplan für den Landkreis erstellt, über den der Jugendhilfeausschuss abschließend beraten soll.
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