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Steuerliche Hilfen in Rheinland-Pfalz wegen Corona-Krise

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

RLP – Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben am Donnerstag ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt.

Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden.

Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter sollen außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen. Es werde daran gearbeitet, den Betroffenen zeitnah Antragsvordrucke zur Verfügung zu stellen, die auch auf der Homepage des Landesamts für Steuern abrufbar sein sollen, so das rheinland-pfälzische Finanzministerium.

„Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte RLP-Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

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