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Städte Pirmasens und Zweibrücken: „Ein Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen kann Leben retten“

Foto: dts Nachrichtenagentur

Pirmasens/Zweibrücken. Die Städte Pirmasens und Zweibrücken richten den dringenden Appell an die rheinland-pfälzische Landesregierung, das von den Verwaltungen verhängte Besuchsverbot für Senioren- und Pflegeheime zu billigen.

Der Landkreis Südwestpfalz begrüßt die strikte Regelung und schließt sich der präventiven Schutzmaßnahmen an.„Wir sehen uns aus der Verantwortung und Fürsorge heraus verpflichtet, die gravierenden Maßnahmen zum Schutz der kranken, alten und pflegebedürftigen Mitmenschen bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten“, betont der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick.

Zu groß sei das Risiko, dass Angehörige und Besucher das Coronavirus einschleppen. „Die Altersstruktur unserer Bevölkerung in der Südwestpfalz ist im Verhältnis zu anderen Regionen in Rheinland-Pfalz deutlich höher“, unterstreicht Landrätin Dr. Susanne Ganster.

Sie warnt daher ausdrücklich vor einer Überlastung der medizinischen Kapazitäten: „Bei einem möglichen Infektionsgeschehen innerhalb einer oder mehrerer Einrichtungen wäre die zur Verfügung stehende Zahl an Intensivbetten in den drei Krankenhäuser schnell erschöpft“.

„Die aktuellen Fälle in Bayern, Niedersachen und Thüringen zeigen eindeutig, dass eine Infektion meist nicht auf eine Person beschränkt bleibt, sondern schnell zu einer um sich greifenden Ansteckungskette führt“, erklärt Dr. Marold Wosnitza. Ein Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen können Leben retten, sind die drei Kommunalpolitiker überzeugt.

Gestützt wird die dringende Notwendigkeit zur Beibehaltung der Schutzmaßnahme durch das für die drei Gebietskörperschaften zuständige Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

In einer vom Land zwischenzeitlich geforderten Stellungnahme hält der leitende Medizinaldirektor Dr. Heinz Ulrich Koch ein vollständiges Betretungsverbot von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen auch aufgrund der Grenznähe der vom Virus besonders betroffenen Region Grand-Est für erforderlich.

Eine Besuchseinschränkung, wie es die Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz aktuell erlaubt, sei nicht ausreichend.

Hintergrund:

Die vom Land Rheinland-Pfalz am 23. März 2020 erlassene Rechtsversordnung sieht als Gefahrenabwehrmaßnahme eine Besuchsbeschränkung auf einen Besucher pro Tag für je eine Stunde vor. Bereits am 20. März 2020 hatte die Stadtverwaltung Pirmasens eine erweiterte Allgemeinverfügung erlassen, die ein generelles Betretungsverbot für Altenheime, betreute Wohngruppen, ambulante Tagesgruppen und Pflegeeinrichtungen vorsieht.

 

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