- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Stadt Germersheim: Bebauungsplan 62 Hafen selbstverständlich genehmigungsfähig

Altes Werftgelände am Rhein.
Foto: Manfred Anker

Germersheim – Die Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ hatte unlängst in einem Schreiben geäußert,  das Baugebiet „Am Hafen“ (altes Werftgeände) sei nicht genehmigungsfähig und es würden Sicherheitsabstände im Zuge des Genehmigungsverfahrens bewusst verletzt. „Das ist schlichtweg falsch und entbehrt jeglicher Grundlage“, heißt es nun in einer Antwort aus dem Rathaus.

„Der Investor hat in enger Abstimmung mit der Stadt Germersheim einen amtlich bestellten Gutachter zur Ermittlung der Vorsorgeabstände gemäß §50 BImSchG beauftragt, dessen Gutachten von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als übergeordnete Behörde sowohl formal als auch inhaltlich geprüft wurde“, betont die Stadt.

Eine Beauftragung der Gutachter im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durch einen Investor sei in Rheinland-Pfalz zulässig und nicht unüblich. Sie entbinde die Stadtverwaltung Germersheim jedoch nicht von ihren Sorgfaltspflichten, „denen an dieser Stelle vollumfänglich Rechnung getragen wurde.“

Der störfallspezifische angemessene Abstand sei gemäß Gutachten gegeben und es bestehe derzeit kein Grund, das Gutachten an dieser Stelle in Zweifel zu ziehen.

Das Gutachten habe in Bezug auf die Achtungsabstände „sehr konservative Annahmen“ zugrunde gelegt. Aber auch das sei seitens der SGD mittlerweile mehrfach bestätigt worden.

Demnach wurde im Gutachten der Achtungsabstand für jede Stoffgruppe einzeln ermittelt. Es wurden die jeweils zulässigen Gebindegrößen und der ungünstigste Ausbreitungsort berücksichtigt. Für die Berechnung wurden ungünstigere Parameter unterstellt als tatsächlich vor Ort vorliegend, erklärt due Stadtverwaltung.

Die Aussage, es müsse zwingend immer ein bestimmter Abstand eingehalten werden, sei mit Blick auf das Gutachten zu pauschal und aus Sicht der Stadtverwaltung „im besten Falle sehr unpräzise.“

Die Stadtverwaltung habe auch die benannte Bauvoranfrage eingehend geprüft und sich ausführlich mit den Folgen für die Bebauung des alten Werftgeländes befasst und im Lauf des Verfahrens in den Begutachtungsprozess mit einbezogen worden.

„Inhaltlich wurde die Bauvoranfrage sehr allgemein gestellt und bezog sich allein auf die Erweiterung der Containerlagerflächen im als Sondergebiet Hafen ausgewiesenen Bereich. Eine Beantragung der Erweiterung der Lagerflächen für Gefahrstoffe oder als Umschlagbereich für Gefahrstoffe war nicht Gegenstand der Bauvoranfrage und müsste ohnehin in einem gesonderten Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) behandelt werden“, so die Stadt.

Auch die Erhöhung der Lagermengen wäre Bestandteil eines solchen Verfahrens, aber auch hier dazu liege derzeit kein Antrag vor. Daher sei es rein spekulativ, von einer Vergrößerung der Lagermengen auszugehen. Insofern sei der besagte Bauvorbescheid nach Auffassung der Stadt ohnehin nicht relevant für die Störfallthematik.

Print Friendly, PDF & Email [1]