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Stadt Annweiler beschließt Ehrenamtskarte: Würdigung des ehrenamtlichen Engagements

50 % Ermäßigung bei städtischen Veranstaltungen im Hohenstaufensaal. Freier Eintritt im Trifels Museum. Kostenlose Nutzung der Stadtbücherei.
Bild : StK RLP /Viskon

Annweiler. Auf seiner 1. Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats am vergangenen Mittwoch einstimmig beschlossen, sich der Initiative des Landes für Ehrenamt und Bürgerbeteiligung anzuschließen.

Annweiler ist damit die bisher einzige Stadt im Landkreis SÜW, die es nicht bei wohlfeilen Worten belässt, sondern Ernst macht mit Engagementförderung seiner Bürger. „Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein.

Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden“, so der Beschluss des Ministerrats vom 29. April 2014. Die Sache ist also nicht ganz neu. Gut Ding braucht halt Weile.

Die Karte ist kostenlos. Sie ist zwei Jahre gültig und kann nach Ablauf erneut beantragt werden.

Vergabekriterien

Personen, die in der Stadt Annweiler ehrenamtlich tätig sind, unabhängig von ihrem Wohnort, können die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind und nachweislich mindestens fünf Stunden pro Woche oder jährlich 250 Stunden unentgeltliche ehrenamtliche Arbeit leisten. Es wird erwartet, dass das Ehrenamt auf längere Dauer angelegt und bereits über ein Jahr ausgeübt worden ist.

Aber auch Annweilerer, die in einer anderen Gemeinde ehrenamtlich tätig sind und diese Voraussetzungen erfüllen, können die Ehrenamtskarte bekommen.

Wer im Trifelsland ortsübergreifend ehrenamtlich tätig ist, beispielsweise bei der Feuerwehr, kann ebenfalls diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Auch wenn er nicht in Annweiler selbst wohnt.

Verfahren

Es muss ein einfaches Antragsformular ausgefüllt werden, das man online herunterladen kann, oder man geht zur Verbandsgemeinde und füllt es dort aus.

Der Antrag wird dann an die Staatskanzlei weitergeleitet, wo die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat gedruckt wird. (hi)

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