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Staatssekretär Eumann: Nennung der Herkunft von Verdächtigen nach Übergriffen „notwendig“

Kölner Dom direkt neben dem Hauptbahnhof, wo sich der Massenüberfall ereignete. Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

Kölner Dom direkt neben dem Hauptbahnhof, wo sich der Massenüberfall ereignete.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Köln- Der Staatssekretär für Medienangelegenheiten der NRW-Landesregierung, Marc Jan Eumann (SPD), hat in der Berichterstattung über sexuelle Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht die Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen verteidigt.

Sie stehe im Einklang mit den Vorgaben des Pressekodex. „Die Angabe der Herkunft ist in diesem Fall notwendig, um das Geschehen einordnen zu können“, sagte Eumann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

In den „Publizistischen Grundsätzen“, auf die sich die Medien in Deutschland verpflichtet haben, heißt es unter anderem, dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder nationalen Minderheiten nur dann erwähnt werde, „wenn für das Verständnis des Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht“.

Der Sinn dieser Richtlinie bestehe eben in der Abwägung des „begründbaren Sachbezugs“ durch die Journalisten, sagte Eumann. Es gehe nicht um Selbstzensur, sondern um eine Selbstprüfung. „Der Pressekodex erfüllt seinen Sinn, wenn Journalisten vorab darüber reflektieren, was sie schreiben“, so der Kölner Politiker, der auch Vorsitzender der Medienkommission beim SPD-Bundesvorstand ist.

Der Bonner Medienanwalt Gernot Lehr riet zur Differenzierung. Er warnte einerseits vor einer „schrecklichen Debatte“, in der die – noch weitgehend unaufgeklärten – Übergriffe auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof instrumentalisiert würden, um „gegen Flüchtlinge insgesamt Stimmung zu machen“.

Andererseits sehe er mit Blick auf die Kölner Geschehnisse „ein berechtigtes öffentliches Interesse, Auskunft über die Herkunft mutmaßlicher Täter zu erhalten“, sagte Lehr dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Wie er weiter betonte, muss die Presse dem öffentlichen Interesse aber auch durch ausgewogene Berichterstattung auf gesicherter Faktenbasis entsprechen und dabei Verallgemeinerungen oder Vorverurteilungen meiden. „Wir alle – nicht nur die Medien – tun gut daran , notorische Vorurteile nicht zu bedienen. Dazu leistet der Pressekodex einen wichtigen Beitrag.“ (dts Nachrichtenagentur) 

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