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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bornheimer Skandal-Tierärztin

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Immer wieder demonstrierten Tierschützer vor der Praxis der Tierärztin in Bornheim.

Bornheim – Im April 2017 hat der Fall einer Bornheimer Tierärztin Schlagzeilen gemacht. Bei einer Razzia wurden damals rund 60 stark verwahrloste Tiere befreit, die unter katastrophalen Bedingungen gelebt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Landau hat nun Anklage gegen die jetzt 51-Jährige erhoben. Demnach hat die Tierärztin gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und in zwei Fällen Betrug begangen.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, 43 Hunden und Katzen über mehrere Monate erhebliche Leiden durch nicht artgerechte Haltung zugefügt zu haben.

Tiere in dunkle Räume und Käfige eingesperrt

Die Leiden der Tiere seien unter anderem verursacht worden durch massive Schadgasbelastungen (die durch ihre eigenen Ausscheidungen verursacht wurden), fehlenden Auslauf, unzureichende Bewegung, Mangel an Tageslicht und fehlenden Kontakt zu Artgenossen und Bezugspersonen, so die Staatsanwaltschaft.

Außerdem sollen zwei erwachsene Bennett-Kängurus über Monate in einem sehr kleinen und mit einem Deckel verschlossenen Käfig gehalten worden sein, so dass sie „ganz erheblich in ihrem Bewegungs- und Erkundungsverhalten“ eingeschränkt waren und deshalb länger anhaltende Leiden erdulden mussten.

Zwei mal betrogen

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau zudem zwei Fälle von Betrug vor. Im Sommer 2015 soll sie einer Kundin vorgespiegelt haben, sie werde sich artgerecht um ihre beiden Hunde kümmern, wenn sie diese bei ihr kostenpflichtig in Pension gebe.

Tatsächlich sollen die beiden Hunde aber zu mehreren anderen Hunden in eines der Privathäuser der Tierärztin gebracht worden sein, wo sie unter hygienisch mangelhaften Bedingungen gehalten wurden und kaum Auslauf hatten.

In einem weiteren Fall soll die Tierärztin tierärztliche Leistungen abgerechnet haben, ohne sie tatsächlich erbracht zu haben. So soll sie einer Kundin vorgegaukelt haben, sie werde ihre Katze mehrere Tage in einer Sauerstoffbox behandeln und soll die Behandlung auch abgerechnet haben. Offenbar gab es eine solche Sauerstoffbox aber überhaupt nicht.

Bei den angeklagten Betrugsfällen handele es sich um Einzelfälle, betonte die Staatsanwaltschaft. Bei den Ermittlungen habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, dass regelmäßig und systematisch überhöhte Rechnungen gestellt oder Leistungen abgerechnet wurden.

Das Amtsgericht Landau muss nun über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. (red)

 

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