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Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Limburger Bischof Tebartz-van Elst

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Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg: Durch den Bau für seinen prachtvollen Amtssitz, der 31 Millionen kosten soll, kam der Geistliche in die Kritik. Im wird verschwenderischer Umgang mit Kirchenmitteln vorgeworfen. Ursprünglich wurde für den Neubau des Bischofshauses 2 Millionen veranschlagt.
Foto: red

Hamburg/Limburg  – Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst beantragt.

Demnach wird dem katholischen Bischof vorgeworfen, im September letzten Jahres in zwei Fällen falsche Aussagen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. Ihm droht dafür eine Geldstrafe. Über den Antrag muss jetzt das Amtsgericht Hamburg entscheiden.

Der Bischof steht zudem derzeit wegen der Kostenexplosion beim Umbau des Limburger Bischofsitzes in der Kritik. Deswegen prüft die Limburger Staatsanwaltschaft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue einleitet.  (dts Nachrichtenagentur)

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