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Sportverbände kritisieren Entwurf für Glücksspielstaatsvertrag

Bundesliga-Anstoß.
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben die Bundesländer zu einer angemessenen Beteiligung an den Einnahmen aus der Sportwetten-Steuer aufgefordert.

Das berichtet das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ unter Berufung auf einen Brief der Verbände an die federführende Staatskanzlei der nordrhein-westfälischen Landesregierung. „Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag nach wie vor keine Regelung vorsieht, wie der Sport angemessen an den fiskalischen Erträgen von Sportwetten beteiligt wird“, schreiben die Verbände.

Laut Rennwett- und Lotteriegesetz verdienen die Länder fünf Prozent an jedem legalen Wetteinsatz. Allein im Sportwetten-Markt sind das rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Bislang erhofften sich Sportverbände vergeblich einen festen Anteil an diesen Steuereinnahmen. Dabei würde der Sport viel investieren, um Manipulationsrisiken abzuwehren und „bewettbare Angebote“ zu schaffen, heißt es in dem Brief.

Es gelte der einfach Slogan: „Ohne Sport keine Sportwette.“ Daher halte man die Einführung einer Finanzierungsgarantie aus den fiskalischen Erträgen von Sportwetten zugunsten des Sportes für angemessen und geboten, so die Verbände.

Bereits 2012 gab es Diskussionen, ein Drittel der Steuereinnahmen in den Breitensport abzuleiten. Damals lehnten die Ministerpräsidenten der Bundesländer ab, erklärten aber, in Zukunft über einen „angemessenen Anteil“ zu sprechen.

Wobei die Sportwetten-Abgabe in jedem Falle dem gemeinnützigen Sport in Deutschland zu Gute kommen sollte. Im März wollen die Ministerpräsidenten den Glücksspielstaatsvertrag absegnen und anschließend den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorlegen. Auf Anfrage des Magazins sagte eine Sprecherin der NRW-Staatskanzlei, dass derzeit die Vorschläge der Sportverbände noch ausgewertet werden.

„Wir bitten um Verständnis, dass mit Blick auf die Gespräche im Länderkreis keine abschließende Stellungnahme zu einzelnen angesprochenen Aspekten abgegeben werden kann.“ Die Sprecherin verwies aber darauf, dass der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags keine Regelungen zur Erhebung von Abgaben und Steuern enthält.

„Über die künftige Ausgestaltung der Besteuerung der Anbieter und über die mögliche Verwendung daraus erzielter Einnahmen wird in einem zweiten Schritt zu entscheiden sein“, heißt es. „Hierbei werden auch die Finanzministerien der Länder einzubeziehen sein.“ (dts Nachrichtenagentur) 

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