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Speyer: Erneute Offenlage von Bebauungsplan „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“

Foto: Pfalz-Express

Speyer – Für ein brachliegendes Grundstück in der Waldstraße in Speyer wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt

Der soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Wohnbebauung schaffen, eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten und der Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung Rechnung tragen, hieß es von Seiten der Stadt.

Für diesen Bebauungsplan „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“ bestand bereits vom 22. März 2021 bis zum 22. April 2021 für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungahmen und der Konkretisierung der Planung hat der Stadtrat am 17. November 2022 die erneute Beteiligung und Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Daher besteht ab dem heutigen 5. Dezember 2022 bis einschließlich 18. Januar 2023 die Möglichkeit, zu den Planungen erneut Stellung zu nehmen.

Der erneute Planentwurf inklusive der zugehörigen Unterlagen kann in dieser Zeit an der Informationstafel der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100, Erdgeschoss bzw. ergänzend im 3. OG, Zimmer 303, während der Dienststunden (von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte und Informationen zu erhalten bzw. den Plan zu erörtern und sich auch zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Gutachten, Begleitplanungen und zitierte DIN-Normen können auf Anfrage eingesehen werden.

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“ mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, dem VEP, der Begründung, sowie den Anlagen zum Bebauungsplan wird auf der Website der Stadtverwaltung Speyer (https://www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/016-a-oestliches-erlichgebiet-aenderungsplanung-waldstrasse-vorhabenbezogener-bebauungsplan/ [1]) eingestellt.

Stellungnahmen können schriftlich, per E-Mail oder per Onlineformular über www.speyer.de/016a-onlineformular [2] wie auch zur Niederschrift zu den oben genannten Zeiten jeweils unter Angabe von Namen und Adresse abgegeben werden.

Unter der Telefonnummer 06232-14-2408 oder der E-Mail-Adresse: Stadtplaung@Stadt-Speyer.de [3] können Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und Termine vereinbart werden.

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