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Spahn stellt Impfregelungen vor

Jens Spahn
Foto: dts Nachrichtenagentur

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Impf-Reihenfolgen und-egelungen vorgestellt. Während die Stiko fünf Kategorien vorschlägt, sind in der Verordnung nun drei Gruppen aufgeführt, die zuerst nacheinander geimpft werden sollen.

Schutzimpfungen mit höchster Priorität erhalten laut Kategorie 1 demnach Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Pflegekräfte in stationären Einrichtungen und in ambulanter Pflegedienste sowie Personal in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Corona-Expositionsrisiko oder mit Patienten mit sehr hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf arbeiten.

Danach sollen „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“ (Kategorie 2) vergeben werden an alle Menschen ab 70 Jahren oder Menschen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren, Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Corona-Expositionsrisiko, in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Untergebracht oder Tätige sowie Angestellte im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Zur Kategorie 3 mit „erhöhter Priorität“ zählen laut dem Spahn-Entwurf alle Personen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Krankheitsverlauf, medizinisches Personal mit niedrigem Corona-Expositionsrisiko, etwa in Laboren, Mitarbeiter in „besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen“, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz sowie in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur.

Zudem: 

Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),

Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

Personen mit chronischer Lebererkrankung,

Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,

Personen mit Diabetes mellitus,

Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,

Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,

Personen mit Krebserkrankungen,

Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,

Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen,

Außerdem im Einzelhandel sowie Erzieher und Lehrer und Personen in prekären Arbeitsbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie. Laut Entwurf müssen Impfwillige nachweisen, dass sie zu einer der Gruppen gehören. Zu den möglichen Nachweisen zählen beispielsweise der Personalausweis, eine Bescheinigung einer Alten- und Pflegeeinrichtung oder ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer der genannten Krankheiten. (dts Nachrichtenagentur/red)

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