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Sondervermögensgesetz beschlossen: Landau erhält 41 Millionen Euro

Dr. Lea Heidbreder (Grüne)
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

Mainz/Landau. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Gesetz zur Umsetzung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ beschlossen.

Dadurch können in den kommenden zwölf Jahren erhebliche Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Infrastruktur und weitere Zukunftsfelder fließen. Für die Stadt Landau in der Pfalz bedeutet dies konkret Investitionsmittel in Höhe von 41 Millionen Euro über den genannten Zeitraum.

Diese Gelder können unter anderem für die Sanierung des LaOla-Bads, den Ausbau von Wärmenetzen sowie die Sanierung und den Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt werden.

Hintergrund des Gesetzes ist das bundesweite Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, das auch den Ländern und Kommunen zugutekommt. Rheinland-Pfalz erhält daraus rund 4,8 bis 4,85 Milliarden Euro. Davon fließen etwa 60 Prozent – rund 2,9 Milliarden Euro – direkt an die Kommunen.

Das Land Rheinland-Pfalz stockt diesen Betrag um weitere 20 Prozent auf, was über die Laufzeit zusätzlich rund 600 Millionen Euro Landesmittel ergibt. Insgesamt stehen damit für das Land etwa 5,45 Milliarden Euro bereit.

Die Mittel sollen gezielt in Bereiche wie die Sanierung und den Ausbau von Schulen und Kitas, klimafreundliche Energieinfrastruktur, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, sichere Radwege sowie die Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur investiert werden.

Dr. Lea Heidbreder, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Rheinland-Pfalz und Direktkandidatin für Landau, begrüßte den Beschluss. Sie betonte, dass viele Städte und Gemeinden – einschließlich Landau – vor großen finanziellen Herausforderungen stünden, etwa bei der Sanierung von Schulgebäuden oder Bädern.

Das Sondervermögen schaffe nun Spielräume für notwendige Investitionen vor Ort.Zugleich wies Heidbreder darauf hin, dass das Sondervermögen die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Kommunen nicht vollständig löse.

Es sei erforderlich, die Aufgabenverteilung und Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu zu ordnen. Dazu gehörten eine fairere Verteilung der Steuereinnahmen sowie die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“). Besonders im Bereich der Schieneninfrastruktur bestehe weiterhin ein erheblicher Finanzierungsbedarf.

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