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Rund 93,5 Millionen Euro stehen für Investitionen im Landkreis Südliche Weinstraße und seinen Verbandsgemeinden bereit. Der Kreistag hat jetzt beschlossen, wie das Geld aus dem Sondervermögen verteilt werden soll.
Schulen, kommunale Einrichtungen und weitere Infrastrukturprojekte: Mit dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ sollen in den kommenden Jahren Investitionen ermöglicht werden. Der Kreistag Südliche Weinstraße hat dazu in seiner jüngsten Sitzung ein regionales Umsetzungskonzept beschlossen. Darin ist festgelegt, wie das Regionalbudget von rund 93,5 Millionen Euro zwischen dem Landkreis und den sieben Verbandsgemeinden aufgeteilt wird.
So werden die 93,5 Millionen Euro verteilt
Ein Drittel der Mittel bleibt beim Landkreis. Die übrigen zwei Drittel gehen an die Verbandsgemeinden. Maßgeblich für deren Anteile sind die Einwohnerzahlen.
Die Verteilung im Überblick:
- Landkreis Südliche Weinstraße: rund 31,2 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: rund 13,8 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Edenkoben: mehr als 11,3 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: knapp 9,4 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Herxheim: rund 8,6 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Landau-Land: über 7,6 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich: knapp 7,1 Millionen Euro
- Verbandsgemeinde Maikammer: rund 4,5 Millionen Euro
Wofür kann das Geld eingesetzt werden?
Das Sondervermögen soll unter anderem Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Infrastruktur ermöglichen. Dazu können beispielsweise Schulen und kommunale Einrichtungen gehören. Beschlossen wurde zunächst das regionale Umsetzungskonzept als Voraussetzung für die Nutzung des Budgets.
Bei der Planung müssen unter anderem die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Folgen des demografischen Wandels berücksichtigt werden.
Geld kann für Projekte ab 2025 genutzt werden
Hintergrund ist das vom Bundestag 2025 beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Bundesweit können dafür Kredite von bis zu 500 Milliarden Euro aufgenommen werden. 100 Milliarden Euro sind für Länder und Kommunen vorgesehen.
Auf Rheinland-Pfalz entfallen davon rund 4,85 Milliarden Euro. Das Land stockt die kommunale Förderlinie zusätzlich um 600 Millionen Euro auf.
Für die Kommunen gelten feste Fristen: Förderfähig sind Maßnahmen, deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurde. Die Mittel müssen bis spätestens 31. Dezember 2036 bewilligt und die finanzierten Maßnahmen bis Ende 2042 abgeschlossen sein.