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Sind elektronische Signaturen in Deutschland rechtsverbindlich?

Symbolbild von szmiki95 [1] auf Pixabay [2]

Wer als erfolgreicher Geschäftsmann oder Inhaber eines Unternehmens mit der Zeit gehen möchte und bislang noch keine e-Signaturen genutzt hat, wird früher oder später nicht umhinkommen, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Immer mehr Personen und Unternehmer sind mittlerweile von den analogen Unterschriften auf Papier zur digitalen Unterzeichnung online gewechselt. Das bringt viele Vorteile mit sich und spart nicht nur sehr viel Bürokratie für die Firma ein, sondern auch eine Menge Zeit. Wichtige Dokumente können von nahezu unbegrenzt vielen Geschäftspartnern gleichzeitig unterzeichnet werden. Vorbei sind die Zeiten des Ausdruckens von Dokumenten oder gar der langwierige Postversand, verbunden mit einer langen Wartezeit, bis die wichtigen Dokumente tatsächlich wieder zurück beim Absender sind. Das geht heute alles binnen Minuten, oft sogar schon binnen weniger Sekunden über entsprechende Signatur-Anbieter.

Nun stellt sich für viele Geschäftsleute dennoch die skeptische Frage, ob den die elektronischen Signaturen in Deutschland überhaupt legal, sicher und rechtsverbindlich sind.

Regelung für Anbieter von elektronischen Signaturen gilt EU-weit

Die Voraussetzungen für Anbieter von e-Signaturen sind nicht nur für Deutschland alleine geregelt, sondern gelten für die gesamte EU. Hierfür gibt es die sogenannte eIDAS Verordnung, die exakt festlegt, was ein Anbieter für elektronische Signaturen einzuhalten hat und welche Voraussetzungen zwingend geboten sind – und das in der ganzen EU.

Außerdem werden die Anbieter in regelmäßigen Abständen auch einer Prüfung bzw. Untersuchung unterzogen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und hilft den Kunden auch Vertrauen in ihren Anbieter der elektronischen Signatur zu haben. Denn ohne Vertrauen geht natürlich gar nichts, geht es doch mehrheitlich um sehr sensible Dokumente, die es hier zu unterzeichnen gilt – oft ist es von großer Tragweite und Bedeutung für die Geschäftsleute, dass die vorliegenden Unterschriften dann auch rechtskonform und ebenso bindend sind.

In den Intervallen der Prüfung soll festgestellt werden, ob der Anbieter für elektronische Signaturen noch immer über die gesetzlichen Voraussetzungen verfügt und diese zudem natürlich auch ordnungsgemäß erfüllen kann. Und die Hürden sind glücklicherweise nicht einfach, so dass nicht jedermann mal eben einen legitimierten Signaturdienst anbieten kann und darf. Und das ist natürlich in dieser Form auch so gerechtfertigt.

Strenge Voraussetzungen für Anbieter der e-Signatur

 Wer in Deutschland als Anbieter für digitale Signaturen auf den Markt gehen und bleiben möchte, der muss gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen, um überhaupt zugelassen zu werden. Dies gilt im Übrigen nicht ausschließlich für Deutschland, sondern aufgrund der EU-weiten gültigen Richtlinie natürlich für alle EU-Staaten gleichermaßen. Damit ein Anbieter offiziell legitimiert zugelassen wird, muss er verschiedene Zertifizierungsverfahren bestehen und strenge Auflagen müssen dabei erfüllt werden können.

Damit beim Unterzeichnen von digitalen Dokumenten eine Authentifizierung gewährleistet werden kann, ist unter anderem ein Nachweis der Zustimmung vonnöten. Damit eine – wie beispielsweise hier –  elektronische Unterschrift [3] rechtsverbindlich geleistet werden kann, muss neben der Authentifizierung der unterzeichneten Personen auch eine elektronische Versiegelung der digitalen Dokumente und Unterlagen sichergestellt werden. Dies dient zudem auch einer Sicherung der Integrität.

Erfüllt der Anbieter für e-Signaturen alle Vorgaben und Auflagen nachweislich, so kann er im Namen seiner Geschäftspartner von nun an Unterschriften erstellen lassen. Diese sind dann vollkommen rechtskonform und legitimiert. Diese Rechtsverbindlichkeit gilt diesbezüglich auch wieder in der kompletten EU. Eine Unterschrift auf digitalem Wege ist dann genauso rechtsverbindlich zu behandeln, wie eine bisherige analog geleistete Unterschrift auf einem Stück Papier.

Fazit

Um es zusammenfassend auf den Punkt zu bringen: Ja, elektronische Signaturen in Deutschland sind in vielerlei Hinsicht durchaus rechtsverbindlich – sofern sie unter der Mitarbeit eines zertifizierten e-Signatur-Anbieters zustande gekommen sind. Dann gelten diese auf diesem Wege geleisteten Unterschriften exakt so, wie als hätte man sie per Hand auf einem Papierdokument persönlich unterschrieben. Sie sind dann juristisch genauso bindend.

Für Geschäftsleute und Unternehmer lässt sich auf diese Art eine Menge Arbeit, Zeit und Energie sparen. Und damit auch eine Menge Geld. Denn die eingesparte Zeit kann anderweitig beruflich oder privat genutzt werden. Zudem fallen lästige Postlaufwege weg und man spart zudem auch Unmengen von Papier und Aktenordnern ein. Und dennoch hat man ein rechtsgültig unterschriebenes Vertragsdokument in seinen Händen. Daher sollte sich jeder Businessinhaber, der bislang noch Zweifel hegt, Gedanken darüber machen, ob es vielleicht nicht doch Sinn ergeben könnte auf diesen modernen Weg der elektronischen Unterschrift umzusteigen.

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