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Seit 13 Jahren vermisste Madeleine „Maddie“ McCann: 43-Jähriger Deutscher unter Tatverdacht

Im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals dreijährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann, genannt „Maddy“, am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Mordes.

Vor 13 Jahren verschwand die kleine Maddy aus dem Appartment des „Ocean Club“ im portugiesischen Luz.
Quelle: Metropolitan Police Service

Der Fall hatte international für großes Aufsehen gesorgt, die verzweifelten Eltern, die sogar selbst einmal unter Verdacht geraten waren, setzten alle Hebel in Bewegung, um ihr Kind wieder zu finden. Sie hatten nie an den Tod ihrer kleinen Tochter geglaubt, die international von der Polizei gesucht wurde.

Nun scheint es wohl eine neue, heiße Spur zu geben. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist. Derzeit verbüßt er in anderer Sache eine längere Haftstrafe.

Der Mann lebte zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz. Die beiden Städtchen liegen nur neun Kilometer auseinander. In dieser Zeit ging er laut BKA im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs, unter anderem in der Gastronomie, nach.

Er soll auch Einbrüche – unter anderem in Hotelanlagen – verübt und mit Drogen gehandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist mit den Ermittlungen befasst, weil der Beschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz in dem Bezirk hatte.

Bei den Ermittlungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig durch das Bundeskriminalamt (BKA) in enger Zusammenarbeit mit der Metropolitan Police/Großbritannien sowie der Polícia Judiciária/Portugal geführt werden, wird jetzt auch öffentlich um Mithilfe der Bevölkerung gebeten. Ein entsprechender Zeugenaufruf mit weiteren Informationen findet sich auf der Webseite des Bundeskriminalamts. www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung7 [1]

BKA vermutet Tod von Madeleine

In der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ sagte der leitende BKA-Ermittler Christian Hoppe, man vermute, dass das Kind tot sei.

Weitere Hinweise auf den verdächtigen 43-Jährigen sei dessen Handy. Es sei zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts eingeloggt gewesen. Hoppe appellierte an mögliche Mitwisser, sich zu melden. Auf Hinweise zu dem Fall ist eine Belohnung von 10. 000 Euro ausgesetzt. Die Bevölkerung ist aufgerufen, auf dem Hinweisportal des BKA Fotos von April und Mai 2007 aus der Gegend in Portugal hochzuladen: bka.hinweisportal.de [2].

„Angesichts der laufenden Ermittlungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen zum Sachverhalt, insbesondere keine weiteren Einzelheiten zu den konkreten Tatvorwürfen und den bisherigen Ermittlungsergebnissen mitgeteilt werden“, so das Bundeskriminalamt.

Haus des Tatverdächtigen, in dem er auch Diebesgut gebunkert hatte.
Foto: über BKA

 

Diesen Jaguar soll der Mann gefahren haben.
Foto: BKA

Das BKA bitte um Mithilfe:

  • Können Sie Angaben zu den vom Tatverdächtigen genutzten Fahrzeugen machen bzw. haben Sie diese Anfang Mai 2007 gesehen oder haben Kenntnis über ihre Abstellorte im genannten Zeitraum?
  • Können Sie Angaben zu den genannten Rufnummern bzw. deren Nutzern im Mai 2007 machen?
  • Können Sie Angaben zu den abgebildeten Häusern, Zimmern oder sonstigen Anlaufpunkten machen?
  • Haben Sie sich Anfang Mai 2007 an der Algarve aufgehalten und verfügen ggf. noch über Bildmaterial wie Urlaubsfotos oder Videos?
  • Standen Sie in Kontakt zu einer Person, welche in Verbindung zu den gezeigten Fahrzeugen, Gebäuden und Telefonnummern stand und können Sie Angaben zu dessen Aufenthalt Anfang Mai 2007 machen?
  • Wurden Sie möglicherweise selbst Opfer einer Straftat durch diese Person?
  • Weiterhin besteht Anlass zur Annahme, dass es neben dem Täter selbst noch weitere Personen gibt, welche über konkretes Wissen zum möglichen Tathergang und ggf. Ablageort der Leiche verfügen. Diese Personen bitten wir ausdrücklich, sich zu melden und ihr Wissen mitzuteilen.

Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Prüfung, diese Hinweise vertraulich zu behandeln.

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