
Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad in Syrien (Archiv),
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Genau ein halbes Jahr nach Ende des Bürgerkriegs und dem Ende von Diktator Baschar al-Assad zieht es nur wenige Syrer dahin zurück. Das geht aus Zahlen zu verlängerten Aufenthaltserlaubnissen, Einbürgerungen und Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland hervor, die der „Focus“ erhoben hat.
Der Großteil der hierzulande lebenden syrischen Staatsbürger besitzt eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Diese muss alle drei Jahre erneuert werden.
Eine Abfrage bei deutschen Großstädten ergab, dass die Behörden die Aufenthaltserlaubnisse fast ausnahmslos verlängert haben. In Wiesbaden etwa enden in diesem Jahr 633 Titel. Die Integrationsbehörde erklärte, „annähernd alle“ zu verlängern. Auch in Bremen, wo zwischen Januar und Mai 1.900 Aufenthaltsgenehmigungen ausliefen, erfolgten fast keine Rückreisen. In den restlichen Städten ergibt sich ein ähnliches Bild.
Tatsächlich lassen sich Syrer immer häufiger einbürgern. Erst am Dienstag teilte das Statistische Bundesamt mit, dass 2024 mehr als jeder vierte Neubürger die syrische Staatsbürgerschaft hatte.
Auch für dieses Jahr rechnen die Städte mit Rekordzahlen. So geht allein die bayerische Landeshauptstadt München von insgesamt 24.000 Einbürgerungsanträgen und 8.000 Einbürgerungen aus. Die Bundeshauptstadt Berlin hat sich sogar zum Ziel gesetzt, 40.000 Ausländer einzubürgern.
Wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg belegen, gehen immer mehr Geflüchtete in Deutschland einer Beschäftigung nach. Im Dezember 2024 hatten 239.566 Syrer einen sozialversicherungspflichtigen Job. Das bedeutet einen Anstieg um 10,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Der Aufwärtstrend setzte sich 2025 weiter fort. Im März arbeiteten 244.272 Geflüchtete, 12,6 Prozent mehr als im März 2024.
Die von Teilen der Politik unmittelbar nach dem Assad-Sturz erweckte Erwartung, Syrer würden schnell nach Hause zurückkehren, hat sich demnach nicht erfüllt.
Die Migrationsrechtlerin Maria Kalin sieht auch keine juristischen Mittel, um die Ausreise zu forcieren: „Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge widerruft, müsste jeder Fall einzeln geprüft werden. Das würde Behörden und Gerichte überfordern.“ (dts Nachrichtenagentur)

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