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Schwarz zur Novelle des deutschen Weingesetzes: „Ministerin Klöckner muss dringend nachbessern“

Symbolbild: Pfalz-Express

Berlin / Mainz – Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den von rheinland-pfälzischen Winzern mit Spannung erwarteten Entwurf für das neue Weingesetz vorgelegt. 

Mdl Wolfgang Schwarz ist der Überzeugung: „Ministerin Klöckner muss dringend nachbessern“. Als weinbaupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, äußert sich Schwarz folgendermaßen:

„Bundesweinbauministerin Julia Klöckner hat nun endlich ein neues Weingesetz vorgelegt, das die Umsetzung der EU-Weinmarktreform nach langer Wartezeit angeht. Dass das von rheinland-pfälzischer Seite vorgeschlagene Herkunftsmodell „je kleiner die geografische Einheit, desto höher die Qualitätsanforderungen“ die Grundidee des Gesetzes darstellt, ist zu begrüßen.

Die ohnehin schon weltweit angesehenen deutschen Weine erhalten dadurch noch größere Chancen, sich über ihre Herkunft noch stärker im internationalen Wettbewerb zu profilieren. Ebenfalls ist es ein richtiges Anliegen des Gesetzesentwurfes, dass sich die Verbraucher mit einem Blick über die Güte und Qualität des Weines informieren können.

Dass aber gerade die Rheinland-Pfälzerin Klöckner die Besonderheiten der rheinland-pfälzischen Weinkultur mit ihrem Gesetzentwurf nicht in den Blick nimmt, ist in höchstem Maße irritierend und bedauerlich: Die Beschränkung auf 12 Rebsorten durch die Erzeuger jeder geschützten Ursprungsbezeichnung sollte beispielsweise überdacht werden.

Ein regionales, markantes Profil einer geschützten Ursprungsbezeichnung wird eher mit 6 Rebsorten erreicht. Die für die rheinland-pfälzische Weinkultur so typischen Markennamen regionaler Weine, ganz gleich ob sie aus der Einzel- oder Großlage stammen, müssen ihren Namen und ihre Ortsherkunft behalten dürfen. Ministerin Klöckner muss hier dringend nachbessern und auf die rheinland-pfälzischen Winzer zugehen. Die SPD-Landtagsfraktion wird diesen Prozess kritisch begleiten.“

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