Schulbuchausleihe Schuljahr 2019/2020: Frist für Anträge auf Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2019

19. Februar 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Noch bis zum 15. März 2019 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2019/2020 gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Es betrifft die Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium)

Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abgegeben werden.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet auf www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

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