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Schulbuchausleihe 2021/2022: Frist für Anträge auf Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2021

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Noch bis zum 15. März 2021 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022 gestellt werden.

Und zwar in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen bei den Schulsekretariaten oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim eingegangen sein.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet auf www.LMF-online.rlp.de [1]. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

 

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