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Schleicher-Rothmund: Landesregierung steht hinter der zweiten Rheinbrücke

SPD-Landtagsabgeordnete und Vize-Präsidentin des rheinland-pfälzischen Landtags, Barbara Schleicher-Rothmund. [1]

SPD-Landtagsabgeordnete und Vize-Präsidentin des rheinland-pfälzischen Landtags, Barbara Schleicher-Rothmund.

Kreis Germersheim – Barbara Schleicher-Rothmund (SPD), Vizepräsidentin des Landtags, nimmt Stellung zur Kritik des CDU-Landtagsabgeordneten Martin Brandl.

Brandl hatte unlängst in einer Mitteilung gefordert, den „nebulösen Worten im Koalitionsvertrag [2]“ müssten nun endlich klare Aussagen folgen.

Brandl müsse mit seinen neuesten Äußerungen den Baden-Württembergischen Koalitionsvertrag gemeint haben, wenn er von „nebulösen Worten im Koalitionsvertrag“ spreche, kontert nun Schleicher-Rothmund: „Im Koalitionsvertrag der Mainzer Koalition steht es Schwarz auf Weiß: „Der Bund sieht in seinen Bedarfsplangesetzen (Bundesverkehrswegeplan) einige Projekte in Rheinland Pfalz als vordringlich an, die insgesamt umgesetzt werden sollen. Dazu gehört die zweite Rheinbrücke bei Wörth.“

An Eindeutigkeit mangele es in Rheinland-Pfalz also nicht, so Schleicher-Rothmund.

Diese Eindeutigkeit sei auch in den vergangenen Jahren bei der konsequenten Umsetzung der erforderlichen Verfahren für den Bau der zweiten Rheinbrücke vorhanden gewesen: „Hätte die damalige CDU-geführte Regierung in Baden-Württemberg ebenso wie das Land Rheinland-Pfalz ein Raumordnungsverfahren für die Trassenfindung gemacht, wären zusätzliche Verfahrensschritte nicht erforderlich geworden.“

Beim Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg herrsche in Sachen zweite Rheinbrücke „Fehlanzeige“. Mit keiner Silbe werde die geplante neue Querung über den Rhein  im Koalitionsvertrag erwähnt, von den „vollmundigen Äußerungen der CDU“ sei trotz Regierungsbeteiligung nicht mehr als ein allgemeiner Verweis auf den Bundesverkehrswegeplan übrig geblieben.

Schleicher-Rothmund: „Wir brauchen die zweite Rheinbrücke. Vielleicht kann die hiesige CDU ihren Einfluss bei der mit regierenden baden-württembergischen CDU geltend machen und auf die zügige Umsetzung des Planfeststellungsverfahrens drängen, das durch die Planungen für die Anbindung an die B 36 sicherlich eine Verzögerung erfahren wird. Wir würden im Interesse der Region an einem Strang ziehen. Das wär doch mal was.“

Tanklager in Jockgrim: Gelände muss erst fertig saniert werden

Zur Verfahrensweise beim Tanklager in Jockgrim sagte Schleicher-Rothmund:

„Ich habe bereits im März erläutert, dass das ehemalige Tanklager in Jockgrim zunächst saniert werden muss. Die Sanierung der Böden von Tankfeld 1 und Teilen des Tankfeldes 2 auf der Gewerbebrache steht noch aus. Das Umwelt- und Wirtschaftsministerium teilte mir mit, dass die Stilllegungsphase auf dem Tankergelände noch nicht abgeschlossen ist.“

Die Kreisverwaltung Germersheim in ihrer Eigenschaft als untere Bodenschutzbehörde sei seit 2008 auf dem Tankergelände tätig. Sie sei es, die entscheide, ob sie den von der Betreiberin vorgelegten Sanierungsplan für verbindlich erkläre.

Die so genannten CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures, also Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) könnten starten, wenn die Sanierung abgeschlossen sei.

Dann wiederum sei davon auszugehen, dass die Ausgleichsmaßnahmen ihre Wirkung innerhalb von fünf Jahren erziele: „Das heißt also: Erst muss die Brache vom Eigentümer/Betreiber fertig saniert werden, dann prüft die Kreisverwaltung, dann kann das Land kaufen. Diesen Fahrplan hält das Land ein. Sind die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen und von den dafür zuständigen Stellen geprüft, können die Ausgleichsmaßnahmen starten“, so Schleicher-Rothmund.

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