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Schaukästen in Jockgrim: Anzeige wegen Kamera-Attrappe

Ärgert das Aktionsbündnis „Gegen Kälte in Jockgrim“: Die vermeintliche Kamera im Schaukasten.  Fotos: v. privat [1]

Ärgert das Aktionsbündnis „Gegen Kälte in Jockgrim“: Die vermeintliche Kamera im Schaukasten.
Fotos: v. privat

Jockgrim – Seit Monaten sorgen Schaukästen in Jockgrim für Aufregung. Ein Unternehmer hatte darin auf seinem privaten Gelände „Hinweise“ für muslimische Bürger angebracht.

Derzeit ist darin ein Plakat mit der Ankündigung einer AfD-Veranstaltung (hat bereits stattgefunden) zu sehen – und eine vermeintliche Kamera.

Daraufhin hatte das Aktionsbündnis „Gegen Kälte in Jockgrim“ Anzeige erstattet. „Wir wollen keine ungesetzliche Überwachung des öffentlichen Raums mittels privater Kameras“, so eine Sprecherin des Bündnisses.

Mittlerweile hat sich herausgestellt: Die Kamera war eine Attrappe. Aber auch diese sei unzulässig, sagt das Aktionsbündnis und bezieht sich auf ein Urteil des BGH.

„Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Kamera-Attrappen keine Anwendung, da keine Daten erhoben werden. Aber die Ansprüche auf Unterlassung ergeben sich aus dem allgemeinen zivilrechtlichen Abwehranspruch gem. §§ 1004, 823 BGB. Denn allein das Gefühl, überwacht zu werden, löst bestimmte Handlungen eines Dritten aus. Er hat ständig das dumme Gefühl, überwacht zu werden und so seine Handlungen anpassen zu müssen. Dies ist jedoch im öffentlichen Raum einem Bürger unzumutbar“, so die Sprecherin.

Der Eigentümer des Kastens hatte die Attrappe installiert, weil in den letzten Wochen die Scheiben eingeschlagen und zuvor diese auch mit Farbe verschmiert worden waren. Der Polizei Wörth hat er zugesagt, die Kamera wieder zu entfernen.
Jockgrim Schaukasten [2]

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