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Rülzheim: Zentraler Platz für Silvesterfeuerwerk geprüft – Gemeinde sieht keine Umsetzungsmöglichkeit

Foto: Pfalz-Express

Rülzheim – Mit einem offenen Brief an die Gemeindeverwaltung hatte der Rülzheimer Bürger André Braselmann Anfang Januar 2026 eine Diskussion über mehr Sicherheit beim Silvesterfeuerwerk angestoßen. Anlass waren die jährlich wiederkehrenden Debatten und vereinzelten Vorfälle rund um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel.

Braselmann, der auch die Internetseite „Rülzheim erleben“ betreibt, machte darauf aufmerksam, dass Feuerwerk häufig in engen Wohnstraßen sowie in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, Fahrzeugen, Bäumen und öffentlichen Verkehrsflächen gezündet werde. Der Jahreswechsel sei für viele Menschen eine feste Tradition, gehe jedoch mit Risiken für Personen, Sachwerte und Einsatzkräfte einher. Besonders angesprochen sieht er dabei Anwohner, ältere Menschen, Kinder und Tiere sowie Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungskräfte.

Vor diesem Hintergrund regte Braselmann an, innerhalb der Gemarkung Rülzheim einen zentralen, sicherheitsgeeigneten Platz für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk zu prüfen.

Ein solcher Ort könne aus seiner Sicht dazu beitragen, das Feuerwerksgeschehen zu bündeln, Wohngebiete zu entlasten und mögliche Gefahren zu reduzieren. Der Vorschlag sei ausdrücklich nicht als Einschränkung, sondern als Beitrag zu einem verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk gedacht.

Gemeinde würdigt Engagement, lehnt Umsetzung jedoch ab

Ortsbürgermeister Michael Braun (Aktive Bürger/FWG) bedankte sich in seiner Antwort für die Anregung und betonte, dass der Vorschlag gemeinsam mit der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde rechtlich und organisatorisch geprüft worden sei. Ziel sei es gewesen, mögliche Verbesserungen der Sicherheit sorgfältig abzuwägen.

Im Ergebnis kommt die Gemeinde jedoch zu dem Schluss, dass die Einrichtung eines zentralen Feuerwerksplatzes derzeit nicht umsetzbar sei. Mit einer offiziellen Ausweisung würde die Ortsgemeinde rechtlich in die Rolle eines Veranstalters treten und damit umfangreiche Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten übernehmen. Zudem werde eine starke Bündelung von Personen mit Pyrotechnik aus sicherheitstechnischer Sicht kritisch bewertet.

Auch die Suche nach geeigneten Flächen habe keine realisierbare Lösung ergeben. Innerörtliche Plätze scheiterten unter anderem an Lärmschutzauflagen und notwendigen Sicherheitsabständen, während Flächen im Außenbereich aufgrund der Nähe zu Waldgebieten und brandschutzrechtlicher Vorgaben ausschieden.

Darüber hinaus verweist die Gemeinde darauf, dass die Bereitstellung eines Abbrennplatzes keine Pflichtaufgabe sei. Das geltende Sprengstoffrecht regele bereits, wo Feuerwerk untersagt ist. Zudem habe es in den vergangenen Jahren weder ein erhöhtes Einsatzaufkommen der Feuerwehr noch besondere Gefährdungen für Einsatz- und Ordnungskräfte gegeben.

Ungeachtet der ablehnenden Entscheidung würdigt die Gemeinde den offenen Brief als konstruktiven Beitrag zur öffentlichen Diskussion. Eine organisatorische Rolle beim privaten Silvesterfeuerwerk werde die Ortsgemeinde Rülzheim jedoch auch künftig nicht übernehmen.

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