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Rülzheim: Auch Radfahrer müssen nüchtern sein

Notarztwagen von hinten

Symbolbild: Pfalz-Express

Rülzheim – Am Freitagabend (23.7.21) wurde der Polizei eine gestürzte Fahrradfahrerin  gemeldet.

Die Beamten trafen die 55-jährige Frau im Krankenwagen an. Da ein starker Alkoholgeruch in der Luft lag, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen stolzen Wert von 3,35 Promille aufwies.

Die Fahrradfahrerin wurde mit Verdacht einer Fraktur im Knöchel zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

„Selbst bei geringen Werten, kann eine relative Fahruntüchtigkeit eintreten. Um schwere Unfallfolgen zu vermeiden, sollte man also auch beim Fahrradfahren auf Nüchternheit achten“, warnt die Polizei.

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