
Wingert in der Pfalz. Foto: Pfalz-Express/Licht
SÜW – Im Landkreis Südliche Weinstraße können Winzerinnen und Winzer ab dem 15. September 2025 wieder Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen stellen.
Der Antrag gilt für Pflanzungen ab 2026 und in den Folgejahren. Die Frist endet am 30. September 2025.
Mit diesem zusätzlichen Antragszeitraum will die Kreisverwaltung auf die aktuelle Lage im Weinbau reagieren. „Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen“, erläutert Landrat Dietmar Seefeldt.
Geräumte Flächen verhindern, dass Weinberge zu verwilderten Drieschen, das heißt ungenutzten „Wingertsflächen“,werden. Solche Flächen bergen ein hohes Risiko für Schaderreger und Pilzkrankheiten und erschweren die Bewirtschaftung benachbarter Parzellen.
So läuft das Verfahren ab:
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Antrag Teil 1 – Im Herbst müssen alle Flächen beantragt werden, die in den kommenden Jahren gefördert neu bepflanzt werden sollen.
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Rodebescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht gerodet wurde.
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Bereits genehmigte, unbestockte Flächen müssen nicht erneut beantragt werden.
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Im Antrag wird verbindlich eine Maßnahme für die Neupflanzung festgelegt.
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Antrag Teil 2 – Im Januar des geplanten Pflanzjahrs werden die Flächen aus Teil 1 in der vorgesehenen Maßnahme bestätigt. Neue Flächen können hier nicht ergänzt werden.
Antragstellung:
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Online über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, erreichbar auch über www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2026 [1].
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Wer noch keinen Zugang hat, kann sich registrieren; die Zugangsdaten kommen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post.
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Formulare und Merkblätter sind außerdem auf der Seite des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums erhältlich: mwvlw.rlp.de [2]
Nach einer Vor-Ort-Kontrolle erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen möglich ist. Diese Mitteilung verschickt die Kreisverwaltung voraussichtlich im Februar 2026. Bis dahin dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Kontakt:
Thorsten Schultz
Referat Landwirtschaft und Weinbau
Telefon: 06341 940-371
Fax: 06341 940-7371
E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de [3]
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