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Rodungen trotz Brutzeit: Neustadt geht Hinweisen auf Verstöße nach

Rodungen und größere Gehölzschnittarbeiten sind von März bis September verboten. Foto: Stadt Neustadt

Neustadt – Gleich mehrere größere Rodungsarbeiten während der Brutzeit haben die Stadtverwaltung auf den Plan gerufen.

In drei Fällen wird derzeit geprüft, ob gegen Naturschutzrecht verstoßen wurde. Betroffen sind Flächen in der Gemarkung Haardt sowie in Mußbach.

Nach Angaben der Verwaltung wurden jeweils größere Gebüsch- und Gehölzflächen von über 1.000 Quadratmetern entfernt. Mindestens eine der Maßnahmen soll bereits nach Beginn der Brutzeit Anfang März erfolgt sein, also zu einem Zeitpunkt, an dem solche Eingriffe grundsätzlich unzulässig sind.

Auf die Fälle aufmerksam wurde die Stadt durch Hinweise aus der Bevölkerung und von Umweltverbänden sowie durch eigene Kontrollen. Die Verwaltung macht deutlich, dass es sich hierbei nicht um Bagatellen handelt. Eingriffe dieser Größenordnung können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

Gleichzeitig erinnert die Umweltabteilung an die geltenden Regeln: Von März bis September sind umfangreiche Rodungen und größere Gehölzschnittarbeiten bundesweit verboten. Ziel ist es, brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Erlaubt sind in dieser Zeit lediglich schonende Pflegearbeiten.

Wer unsicher ist, sollte geplante Maßnahmen frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen. Ansprechpartner ist die Stadt unter umwelt@neustadt.eu [1].

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