RLP: Menschen mit Booster-Impfung sind von Testpflicht befreit

3. Dezember 2021 | Kategorie: Gesundheit, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: Pfalz-Express

RLP- Ab dem 4. Dezember gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-Plus-Regel für Innenräume, in denen dauerhaft keine Maske getragen werden kann, wie zum Beispiel in Restaurants. Aber es gibt eine Ausnahme: Wer schon eine Auffrischungs-Impfung (Booster) erhalten hat, braucht keinen zusätzlichen Test mehr.

Das hat der Ministerrat hat in seiner Sonder-Sitzung am Freitag zu  Änderungen für die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung.

„Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab morgen flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Man habe im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen seien. Dreyer weiter: „Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus.“

Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahren gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.

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