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Rheinland-Pfälzer Kommunen setzen auf den Online-Ausweis

Mainz. Ab sofort können die Bürger in Rheinland-Pfalz, die einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen, ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem und schnell am Computer erledigen. Der Gang zum Amt ist vielen Fällen nicht mehr erforderlich.

Hintergrund

Seit dem 21. November 2012 bieten die rheinland-pfälzischen Kommunen ihren Bürgern nahezu flächendeckend die Möglichkeit zur vollständigen elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels. Nach der Freischaltung können in einer ersten Stufe folgende Prozesse vollständig über das Internet abgewickelt werden:

 

▪            Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses,

▪            Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung,

▪            Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung,

▪            Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,

▪            Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre,

▪            Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde,

▪            Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

 

Im Rahmen der Online-Antragsverfahren werden die erforderlichen persönlichen Daten aus dem Personalausweis des Antragstellenden ausgelesen und direkt in die Antragsmaske übernommen. Das erleichtert nicht nur das Ausfüllen der Anträge, sondern bestätigt der zuständigen Behörde auch die Identität des Antragstellers. Dadurch kann das gesamte Verfahren durchgehend elektronisch abgewickelt werden.

Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie auf www.personalausweisportal.de

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