
Symbolfoto (KI): LKA RLP
Wer nach einem Umzug seine Post an die neue Adresse schicken lassen möchte, kann im Internet schnell zu viel bezahlen. Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor Drittanbietern, die für einen Nachsendeauftrag mehr als das Dreifache des regulären Preises verlangen.
In Rheinland-Pfalz wurden zuletzt wieder vermehrt Strafanzeigen im Zusammenhang mit solchen Internetangeboten aufgenommen. Betroffene hatten über Suchmaschinen nach einem Nachsendeauftrag gesucht und waren auf Seiten gelandet, die durch ihre Gestaltung und Farbgebung wie ein offizielles Angebot der Deutschen Post wirkten.
Tatsächlich stecken dahinter private Vermittlungsdienste, die nicht mit der Deutschen Post verbunden sind.
Über 100 Euro für einen Auftrag, der 31,90 Euro kostet
In den bekannt gewordenen Fällen spielten unter anderem die Internetseiten nachsendeauftrag.services und nachsendung.online eine Rolle.
Für einen Nachsendeauftrag mit sechs Monaten Laufzeit verlangten Drittanbieter teilweise mehr als 100 Euro. Bei der Deutschen Post kostet der vergleichbare Service bei Online-Buchung derzeit 31,90 Euro.
Besonders ärgerlich: Die Drittanbieter übernehmen die Zustellung der Briefe gar nicht selbst. Sie leiten den Auftrag lediglich an die Deutsche Post weiter und verlangen dafür einen erheblichen Aufpreis.
Nach Schätzungen der Deutschen Post werden jährlich rund 350.000 Nachsendeaufträge über solche Drittanbieter abgeschlossen.
Polizei warnt vor täuschend echten Internetseiten
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale raten dazu, den Nachsendeservice direkt über die offizielle Internetseite der Deutschen Post aufzurufen.
Wer einen Nachsendeauftrag einrichten möchte, sollte besonders auf folgende Punkte achten:
- Internetadresse prüfen: Nicht jede Seite mit gelber Farbgebung gehört zur Deutschen Post.
- Preise vergleichen: Vor dem Bezahlen kontrollieren, welche Gebühren tatsächlich anfallen.
- Werbeanzeigen beachten: Suchmaschinen zeigen mitunter kostenpflichtige Vermittler weit oben an.
- Impressum lesen: Dort lässt sich erkennen, welches Unternehmen hinter dem Angebot steht.
Bereits bezahlt? Das können Betroffene tun
Wer versehentlich einen Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen hat, sollte möglichst schnell prüfen lassen, ob verbraucherrechtliche Ansprüche bestehen. Ob beispielsweise ein Widerruf oder eine Rückforderung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz [1].
Wer einen Betrug vermutet, kann sich an die Polizei wenden oder über die Onlinewache der Polizei [2] Anzeige erstatten.
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