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Rheinland-pfälzische Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

RLP. Während der Zeit vom 23. Dezember 2021 bis zum 1. Januar 2022 setzen die rheinland-pfälzischen Finanzämter Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen aus.

Wie bereits in den Jahren zuvor sollen damit belastende Nachrichten für Steuerzahlende im Land während der Weihnachtsfeierlichkeiten vermieden werden.

„Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass die rheinland-pfälzischen Finanzämter einen ‚Weihnachtsfrieden‘ wahren. Damit sollen die Steuerzahlenden in der besinnlichen Zeit des Jahres entlastet werden und von Verwaltungsakten der Steuerverwaltung verschont bleiben. Den Menschen im Land soll dadurch ein unbeschwertes Fest jenseits von unliebsamen Mitteilungen ermöglicht werden“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Ministerin weiter: „Besonders auch nach diesem herausfordernden Jahr ist es wichtig, dass die Menschen in der Zeit um Weihnachten zur Ruhe kommen können. Deshalb setzen wir die bewährte Tradition fort.“

Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Von der Regelung sind maschinell erstellte Steuerbescheide und Mitteilungen ausgenommen.

Diese werden auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt, um Steuererstattung und Abläufe im Verwaltungsverfahren nicht zu verzögern. Zugleich bedeuten Erstattungen eine gute Nachricht für viele Steuerzahlende.

„Am Ende eines Jahres planen viele Menschen das kommende Jahr. Ob sie hier von einer Steuererstattung profitieren können, gehört zur Kalkulation dazu und sollte nicht verzögert werden“, so die Finanzministerin.

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