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Rheinland-pfälzische Abgeordnete erhöhen Diäten

Der rheinland-pfälzische Landtag.   Foto: stk/rlp [1]

Der rheinland-pfälzische Landtag.
Foto: stk/rlp

Mainz – Die Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags sprechen sich für eine „maßvolle Erhöhung der Abgeordnetendiäten“ aus.

SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben vereinbart, dass nach den Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst auch die Entschädigungen für Abgeordnete zum 1. März 2016 um 2,3 Prozent auf 5812,37 Euro steigen sollen.

Die Abgeordnetenentschädigung sei unter dem „Eindruck der Schuldenbremse und korrespondierend mit der Besoldung für die Landesbeamten“ ab dem Jahr 2012 um jeweils nur ein Prozent angehoben worden, heißt es aus der Staatskanzlei.

Nachdem die Bezüge der Besoldungsempfänger bereits zum 1. März 2015 erhöht wurden und nochmals zum 1. März 2016 erhöht werden, erscheint es den Fraktionen angemessen, auch die Abgeordnetenentschädigung anzupassen.

Im Unterschied zu den Bezügen der Landesbeamten sollen sie jedoch nicht schon rückwirkend für das Jahr 2015, sondern erst für das Jahr 2016 um 2,3 Prozent erhöht werden.

Dazu ist vorgesehen, die monatliche Tagegeldpauschale von 281,21 Euro auf 310 Euro anzuheben. Die letzte Anpassung dieser Pauschale erfolgte zum 1. Juli 1987, während die Kosten jährlich gestiegen sind.

„Angesichts der allgemeinen Kostensteigerung und der beschlossenen Tariferhöhungen“ wollen die Fraktionen auch den monatlichen Grundbetrag für jede Fraktion geringfügig auf 56.800 Euro und je weiteres Fraktionsmitglied auf 1.828 Euro anheben.

Zu der geplanten Erhöhung, die noch über Änderungen am Abgeordneten- und am Fraktionsgesetz beschlossen werden muss, erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer, Carsten Pörksen (SPD), Hans-Josef Bracht (CDU) und Nils Wiechmann (Grüne):

„Mit der maßvollen Erhöhung orientieren wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach soll die Abgeordnetenentschädigung ‚der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden‘.

Seit 1994 ist das Einkommen im Bereich des öffentlichen Dienstes deutlich stärker gewachsen als die Abgeordnetenentschädigungen. Hätte man die Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst vollständig nachvollzogen, wäre die derzeitige Abgeordnetenentschädigung rund 630 Euro höher.“

Vor diesem Hintergrund sei die geplante maßvolle Anhebung vertretbar. (red)

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