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Rheinbrücken-Gegner: BUND meldet Alternative „Ersatzbrücke plus Ausbau Öffentlicher Verkehr“ an – „Fall für Bundesrechnungshof“

 

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Verkehsminister Peter Ramsauer besuchte Anfang Juli die Rheinbrücke.
Foto: Licht

Karlsruhe. Mit einem Schreiben vom 31. Juli 2013 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),Landesverband Baden-Württemberg,  die Alternative „Ersatzbrücke plus Ausbau Öffentlicher Verkehr“ an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) gemeldet.

Dabei wirkten Pro Bahn und das Aktionsbündnis „Pro Ersatzbrücke Maxau“ mit, in dem verschiedene Karlsruher Bürgervereine sowie Umweltschutzverbände aus der Südpfalz und Baden mitwirken.

Die vorliegende Planung einer weiteren Straßenbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth ist Fall für den Bundesrechnungshof, so das Bündnis.

„Bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 besteht erstmals die Möglichkeit für „Dritte“, z.B. Umweltverbände wie den BUND, Alternativen zu Straßenprojekten früh und offiziell anzumelden“, so Hartmut Weinrebe, Geschäftsführer BUND Mittlerer Oberrhein.

„Mit einem Schreiben vom 16. Juli 2012 hatte Bundesverkehrsminister Ramsauer die Bundesländer verpflichtet zu dokumentieren, welche Alternativen sie bei einem jeweiligen Projekt geprüft und warum sie sich für die Vorzugsvariante entschieden haben. Auch von Dritten angemeldeten Projekte oder Alternativen sind „immer seitens der Auftragsverwaltungen zu prüfen und ggf. für die Anmeldung aufzubereiten“. Deshalb sei das  das Land Baden-Württemberg aufgefordert, die formell eingebrachte Alternative für die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan vorzubereiten.

„Die vorliegende teure, Stau erzeugende und Landschaft vernichtende Brückenplanung ist dagegen ein Fall für den Bundesrechnungshof. Je früher sie gestoppt wird, desto besser“, ergänzt Matthias Fischer, 1. Vorsitzender des Bürgervereins Knielingen und einer der Sprecher des Aktionsbündnisses.

Bis Ende September 2013 müssen die Länder ihre Projekte beim Bundesverkehrsministerium (BMVBS) einreichen. Bis dahin besteht für die Länderverwaltungen noch Zeit, vorliegende Anmeldungen sowie eingebrachte Alternativen zu prüfen und zu bearbeiten. Auf Bundesebene werden die Anmeldungen dann auf ihre Wirtschaftlichkeit, Umweltwirkungen und ihre städtebaulichen Effekte, wie beispielsweise Lärmminderung, hin bewertet.

„Wenn sich das Bundesverkehrsministerium an seine eigenen Vorgaben hält, dann ist die vorliegende Brückenplanung in Kürze endlich vom Tisch“, ist Weinrebe überzeugt. (red)

 

 

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