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Rempler beim Rangieren bringt Straftat ans Licht

Symbolbild: Pfalz-Express

Neustadt/Weinstraße. Eigentlich hatte er Einiges richtig gemacht. Denn entgegen vieler anderer, hatte sich ein 34-Jähriger pflichtgemäß beim Rangieren mit seinem Sprinter extra noch einen Einweiser zu Rate gezogen.

Ob’s an den nicht vorhandenen Fahrkünsten des Fahrers oder den unverständlichen Zeichen des Einweisers lag, ist nicht überliefert, jedenfalls stieß der 34-Jährige am 3. Dezember, gegen 15:30 Uhr im Bereich der Klausengasse gegen eine Straßenlaterne, die leicht umknickte.

Durch den Zusammenstoß wurde auch der Sprinter minimal beschädigt. Im Rahmen der Unfallaufnahme gab der Unfallverursacher zunächst an, lediglich einen Führerschein seines Herkunftslandes zu besitzen, den er darüber hinaus verloren gehabt haben wollte.

Als die Polizisten ihm entgegen hielten, dass auch dieser, aufgrund der bisherigen Aufenthaltsdauer des Fahrers in Deutschland, nicht mehr zum Fahren des Sprinters berechtigte, lenkte der 34-Jährige ein. Er gab zu, ohne jegliche Fahrerlaubnis gefahren zu sein. In einer Fahrschule sei er jedoch bereits angemeldet.

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