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Rehak-Nitsche: Keine Umsatzsteuer auf Weiterbildungsangebote

18. Februar 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Dr. Katrin Rehak-Nitsche
Foto: Pfalz-Express

WörthWie die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche mitteilt, setzt sich Rheinland-Pfalz damit durch, dass die Bundesregierung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren nicht weiter an ihrem ursprünglichen Plan festhält, für Weiterbildungsangebote eine Umsatzsteuer zu erheben.

Rehak-Nitsche: „Die Bundesregierung hatte vorgesehen, Bildungsmaßnahmen jenseits von Schule und Hochschule, die nicht eindeutig und direkt der beruflichen Weiterbildung dienen, umsatzsteuerpflichtig zu machen. Aus meiner Sicht ein Unding. Dagegen habe ich mich in Mainz stark gemacht und freue mich, dass es Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gelungen ist, durch eine Initiative im Bundesrat die entsprechende Passage streichen zu lassen.“

Auch die Landesregierung begrüße den veränderten Gesetzentwurf und dass damit die Teilhabechancen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben für die Bürger erhalten blieben. Wie Rehak-Nitsche jedoch in der Antwort auf ihre Kleine Anfrage an die Landesregierung mitgeteilt wurde, wird die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen angesichts der europäischen Regelungen einer erneuten Prüfung unterzogen. Sie will die Entwicklungen weiterhin „intensiv begleiten“.

„Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, die Weiterbildungsangebote in den Bereichen Grundbildung, Alphabetisierung, politische Bildung sowie Aufbau von Medienwissen und -kompetenzen weiterzuentwickeln, was sich auch in der Erhöhung der Landesmittel für den Weiterbildungsbereich im aktuellen Doppelhaushalt niedergeschlagen hat,“ so Rehak-Nitsche, die weiterbildungspolitische Sprecherin der Landesregierung in Mainz ist. „Dabei spielen auch Inklusion und die Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte eine wichtige Rolle. Es freut mich, dass die Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungsträger von Rheinland-Pfalz angeboten haben, ihre Expertise über ihre Dachverbände in dieses neue Gesetzgebungsverfahren einzubringen.“

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