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Redeverbot und Auflagen: Gerichte geben Landau bei Kundgebung Recht

Landau hat Auflagen für eine Kundgebung am zurückliegenden Wochenende erlassen. Die Gerichte gaben ihr Recht.
Foto: Stadt Landau

Landau – Ohne größere Zwischenfälle ist in Landau am Samstag eine Kundgebung mit Autokorso über die Bühne gegangen.

Das angemeldete Motto lautete „FÜR bezahlbare Energie- und Lebenshaltungskosten, FÜR den Erhalt des Bargeldes, FÜR die Entschädigung der Impf-Opfer der Corona-Lüge, FÜR Friedensverhandlungen und FÜR Politikerhaftung“ (sic).

In der Spitze demonstrierten rund 170 Teilnehmer. Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler (CDU) und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann (Grüne) machen noch einmal deutlich, dass die Stadt diese Kundgebungen, angemeldet von außerhalb der Region, nicht verbieten kann. Sie hat jedoch Auflagen erlassen, die sowohl vom Verwaltungsgericht in Neustadt als auch vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt wurden.

Teilnehmer einschlägig vorbestraft

Die Stadt hatte der Veranstalterin untersagt, mehr als 15 Trommeln bei der Kundgebung einzusetzen und außerdem ein Redeverbot ausgesprochen gegen einen Teilnehmer, der wegen Beleidigung, übler Nachrede und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte einschlägig verurteilt ist. Außerdem wird gegen den Mann aktuell in einer Vielzahl von Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Nötigung ermittelt. Oberbürgermeister und Ordnungsdezernent kündigen an, auch bei künftigen Kundgebungen dieser Art nach Möglichkeit so verfahren zu wollen.

Bei vergleichbaren Veranstaltungen hatte es laut Stadt immer wieder Beschwerden von Landauern entlang der Wegstrecke über Inhalt und Lautstärke der Kundgebungen gegeben. Die Landauer Stadtspitze habe für diese Beschwerden größtes Verständnis, hieß es.

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