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Rechnungshof-Prüfbericht: Fatales Ergebnis für Kandels Bürgermeister Niedermeier

Michael Niedermeier.
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Der Landesrechnungshof in Speyer hat dem Bürgermeister der Stadt Kandel, Michael Niedermeier (CDU) ein fatales Zeugnis ausgestellt: Um rund *etliche tausend Euro (siehe unten) soll Niedermeier der Stadt geschadet haben.

Das sagt der Prüfbericht, der auf Eingabe eines Kandeler Bürgers erstellt wurde. Es geht um die widerrechtliche Kündigung einer Kita-Leiterin, die nach Niedermeiers Lesart ihn nicht ordnungsgemäß nach Entdeckung der Missbrauchsfälle eines Erziehers informiert hatte. Der Erzieher wurde vom Landgericht Landau zu vier Jahren Haft verurteilt [1] – wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 15 Fällen. Wie erst später bekannt wurde, gab es bereits Jahre zuvor in einer Kita in Wörth ähnliche Vorfälle. 

Als im Jahr 2020 die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Erzieher der Kita laut wurden, hatte die Stadt der Leiterin das Arbeitsverhältnis aufgekündigt mit dem Vorwurf, sie habe die Kinder nicht genügend geschützt.

Die Kita-Leiterin zog vors Gericht und bekam Recht. Zuerst vom Arbeitsgericht Landau. Die Kita-Leiterin habe sofort den gesetzlichen und von der Verwaltung vorgeschriebenen „Informations- und Reaktionsweg“ eingehalten, so das Arbeitsgericht.

Das wollten Niedermeier und die Stadtspitze [2] nicht akzeptieren – man habe eine „andere Rechtsauffassung“, hatte der Stadtbürgermeister seinerzeit erklärt und eine private Anwaltskanzlei engagiert. Und das, obwohl die Stadt Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) ist und somit Rechtsbeistand gestellt bekommen hätte. Die Kita-Leiterin klagte weiter und siegte auch in zweiter Instanz  vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz. 

Die Stadt musste die Kita-Leiterin als weiterbeschäftigen, obwohl die Stelle mittlerweile anderweitig besetzt war. Sie bekam einen „Arbeitsplatz“ im Alten Rathaus. 

*Diese Arbeitsstelle (die eigentlich nur pro forma ist, denn die Kita, die sie später leiten soll, ist noch im Baustadium) und die Anwaltskosten haben sich offenbar zu einer hohen Summe kumuliert. Die Stadt muss für die Zeit, in der sie der Kita-Leiterin keine angemessene Weiterbeschäftigung anbot, rund 88.000 Euro an Lohnausgleich zahlen.

Für die Rechtsvertretung in nicht erfolgreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie Beratungsleistungen in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Sitzungen der Gremien, wurde der Kanzlei ein Honorar von 15.000 Euro zuteil.

Der Landesrechnungshof hat daraufhin die Forderung erhoben, dass Niedermeier für den entstandenen finanziellen Schaden aufkommen solle. Es wurde festgestellt, dass es keine vorherige schriftliche Absprache über die entstehenden Kosten mit der beauftragten Kanzlei gab und dass die Stundensätze teilweise 300 Euro erreichten – ein Umstand, der seitens der Stadtverwaltung nicht weiter hinterfragt wurde.

Möglich wäre eine Schadenersatzklage gegen Bürgermeister Niedermeier, meint der Rechnungshof. Eine rechtliche Handhabe hat die Behörde jedoch nicht. Der Stadtbürgermeister dürfte sich nun in einer noch prekäreren Situation befinden, denn auch der Rückhalt in der eigenen Fraktion bröckelt schon länger. (cli)

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