Präsidialbereich Rheinpfalz: Kriminalstatistik 2020 – Zahl der Straftaten weiter rückläufig

25. Februar 2021 | Kategorie: Rheinland-Pfalz

Foto: Pfalz-Express

Rheinland-Pfalz. Die Zahl der Gesamtstraftaten ist weiter rückläufig: 2020 registrierte das Polizeipräsidium Rheinpfalz in seinem Zuständigkeitsbereich 57.097 Straftaten – 2019 waren dies 58.051. Dies entspricht einem Minus von 954 Taten und dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre.

Aufklärungsquote deutlich gestiegen:

Im Jahr 2020 konnten 2% mehr Straftaten aufgeklärt werden. Während 2019 eine Aufklärungsquote von 62,8% erreicht wurde, lag diese 2020 bei 64,8%.

Risiko Opfer einer Straftat zu werden ist auf einem historischen Tiefstand:

Um Veränderungen des Kriminalitätsaufkommens bewerten zu können, wird die Anzahl der Straftaten insgesamt oder in einzelnen Deliktgruppen in das Verhältnis zur registrierten Wohnbevölkerung gesetzt (Anzahl der erfassten Fälle auf 100.000 Einwohner). Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus. Je kleiner die Häufigkeitszahl, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden.

Erfreulicherweise hat sich die Häufigkeitszahl im Polizeipräsidium Rheinpfalz auch dieses Jahr weiter reduziert. Diese lag 2020 bei 6.354 und liegt damit 1,9% unter dem Wert des Jahres 2019 (6.478). Nach einem Höchststand 2004 ist dies der niedrigste Wert in über 20 Jahren. Somit ist das Risiko im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Opfer einer Straftat zu werden, auf einem historischen Tiefstand.

Gewaltkriminalität, Rohheitsdelikte und Straßenkriminalität weiter abnehmend, jedoch mehr Mordfälle:

Die Zahl der Rohheitsdelikte ging im vergangen Jahr um weitere 319 Fälle auf eine Gesamtzahl von 10.893 zurück. Das Feld Rohheitsdelikte umfasst alle Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie z.B. Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung.

Nach einem kontinuierlichen Anstieg bis ins Jahr 2017 sind seit 2018 durchgehend Rückgänge zu verzeichnen. Unter dem Deliktsschlüssel Straßenkriminalität ist der Anteil der Straftaten, die in der Öffentlichkeit begangen werden, in der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgeführt.

Insbesondere die Straßenkriminalität beeinflusst maßgeblich das Sicherheitsempfinden der Bürger. Erfreulicherweise ist hier ein deutlicher Rückgang festzustellen.

Während 2019 noch 11.717 dieser Taten registriert waren, sind dies 2020 noch 11.264. Dies entspricht einem Rückgang von 453 Fällen. Damit liegen die Zahlen auf dem niedrigsten Niveau der letzten 20 Jahre. Zwar blieb die Anzahl der Straftaten gegen das Leben insgesamt mit 27 Fällen auf dem Niveau der Vorjahre, die Zahl der Mordfälle stieg jedoch im Jahr 2020 auf 10 an. Im Jahr 2019 waren dies noch 3 Taten.

Eigentumsdelikte insgesamt rückläufig, Bandendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln angestiegen:

Mit 14.846 Fällen sind die Fallzahlen im Bereich der Eigentumskriminalität 2020 deutlich gesunken und haben damit den niedrigsten Stand seit über 20 Jahren erreicht.

Auch die Zahl der Wohnungseinbrüche sank erneut. Während 2019 noch 822 Einbrüche verzeichnet wurden, sind dies für das Jahr 2020 noch 655 (-167). Das entspricht einem Rückgang von 20,3%. Deutlich mehr Fälle konnten im vergangenen Jahr aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote stieg um 12,6 % auf 34,5 %.

Hervorzuheben ist, dass über die Hälfte dieser Taten im Versuchsstadium scheiterten. Bis zum Jahr 2015 musste ein kontinuierlicher Fallzahlenanstieg bei den Wohnungseinbrüchen festgestellt werden. Diesem Trend hat die Polizei ab 2016 wirksam entgegengewirkt. Seit 2016 konnten die Zahlen von 1.685 auf über die Hälfte (655) reduziert werden.

Ein Anstieg im Feld der Eigentumskriminalität ist jedoch im Deliktsbereich des Bandendiebstahls von unbaren Zahlungsmitteln (z.B. EC-Karten) zu verzeichnen.

Hier stiegen die Fälle von 2 aus 2019 auf 20 im Jahr 2020 an. Der Anstieg ist auf das neue Phänomen „Shoulder Surfer“ zurückzuführen. Hierbei werden Daten des Opfers, wie z.B. Geheimzahl der EC-Karte, per Blick über die Schulter ausgespäht, um im Anschluss die Karte zu entwenden und an das Geld ihrer Opfer zu kommen.

Starke Zunahme im Deliktsbereich Cybercrime:

Cybercrime umfasst Straftaten die sich gegen das Internet richten oder bei denen das Tatmittel Internet genutzt wurde. Die Fälle von Cybercrime stiegen im Jahr 2020 um 637 auf 3.457 Fälle an (2019: 2.820). Grund hierfür könnte u.a. das durch die Corona-Beschränkungen geänderte Konsumverhalten sein. Aufgrund geschlossener Geschäfte dürften die Bürgerinnen und Bürger häufiger auf den Online-Handel zurückgegriffen haben.

Gewalt gegen Polizeibeamte stieg an:

Unter dem Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeibeamte fallen Delikte, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch sonstige Taten wie Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung. Die Anzahl der registrierten Taten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist von 369 Fällen im Jahr 2019 auf 437 im Jahr 2020 insgesamt gestiegen (+68). Die Zahl der verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sank hingegen – im Jahr 2020 wurden 96 verletzt, dies sind 34 weniger als noch im Vorjahr.

Sexualstraftaten in der Statistik:

Im Bereich der Sexualstraftaten sind 2020 insgesamt 921 Straftaten registriert. 2019 waren es noch 816, dies entspricht einer Steigerung um 105 Fälle. Ursächlich hierfür ist in erster Linie der Anstieg der Fälle von „Verbreitung pornografischer Schriften“. Zurückzuführen ist dies auf die Aufhellung des Dunkelfeldes besonders im Deliktsbereich Verbreitung kinderpornografischer Schriften in Folge der konsequenten kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit bei der Auswertung von Datenträgern und dem Anzeigenverhalten, insbesondere der US-Behörde NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children).

Polizeiliche Präventionsarbeit 2020:

Die Präventionsarbeit war trotz der Corona-bedingten Einschränkungen auch im Jahr 2020 eine der Kernaufgaben unserer Arbeit. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen thematisch betrauten staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen, haben wir zielgruppen- und ursachenorientierte Präventionsveranstaltungen geplant und durchgeführt.

Dabei waren insbesondere folgende Themenfelder im Fokus: -Hochrisikomanagement bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen -Prävention im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen (insbesondere verhaltensorientierte und sicherungstechnische Beratung) -Prävention für die Zielgruppe der Senioren (insbesondere Cyberkriminalität und Betrug)

Die Dienststellen haben 2020 insgesamt 688 Präventionsmaßnahmen umgesetzt und daneben eine Vielzahl von Präventionsgesprächen und Beratungen mit den Bürgern geführt.

AfD-Kritik

Zu diesem Bericht kommt Kritik von Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Innenminister Lewentz bedient sich der gleichen Nebelkerzen wie die Jahre zuvor.

Wirft man beispielsweise einen Blick auf die schwereren Straftaten, so zeigt sich ein Bild, das eher besorgniserregend als positiv zu bewerten ist. Wurden in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 14 Morde in Rheinland-Pfalz begangen, stieg die Zahl entgegen dem Trend im Jahr 2020 auf 22 Morde.

Die Zahl der fahrlässigen Tötungen kletterte im Vergleich zu 2019 von 15 auf 23 im Jahr 2020. Einen bemerkenswerten Anstieg verzeichneten erneut die Zahlen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die 2020 ihr Rekordhoch mit 4.042 (2019; 3.555) in den letzten fünf Jahren erreichten, auch wenn Innenminister Lewentz den Anstieg hier bei der Verbreitung pornografischen Materials unter Jugendlichen sieht.

In der Tat ist hier ein Anstieg zu verzeichnen, aber was sagt diese negative Entwicklung eigentlich über unsere Gesellschaft aus? Wie hoch liegt die Dunkelziffer in diesem sensiblen Deliktsfeld?

Warum sind nichtdeutsche Tatverdächtige auch 2020 wieder, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, trotz aller Integrationsbemühungen quer durch die Statistik überrepräsentiert?

Wie hoch ist die Zahl der Tatverdächtigen, die als Inhaber mehrere Staatsangehörigkeiten zur Entschärfung der Statistik den Deutschen Tatverdächtigen untergeschoben werden? An Aufklärung besteht hier kaum Interesse, sonst hätte man unsere parlamentarischen Initiativen für mehr und bessere Aufklärung nicht parteiübergreifend abgelehnt!“

Uwe Junge abschließend: „Zutreffend ist immerhin, dass das Wegsperren der Bürger durch die harten Lockdown-Maßnahmen einen zurückdrängenden Effekt auf einige Deliktsbereiche, wie z. B. Wohnungseinbrüche hat.

Man darf aber nach Belieben verhängte, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe nicht als Präventionsmittel für verhinderte Straftaten sehen! Hier muss die Politik wieder zur Vernunft zurückkehren!“

 

 

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