
So fährt man nicht E-Roller!
Quelle: Pfalz-Express
Altrip – Am Donnerstagabend (23. Oktober 2025) gegen 18:15 Uhr stoppte die Polizei in der Berliner Straße zwei Mädchen, die gemeinsam auf einem E-Scooter fuhren.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass beide unter 14 Jahre alt waren und der E-Scooter keinen gültigen Versicherungsschutz besaß. Die Eltern der Mädchen wurden informiert, und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Den Eltern war nicht bekannt, dass E-Scooter nur von Personen ab 14 Jahren, alleine und mit gültiger Versicherung genutzt werden dürfen. E-Scooter sind in Städten ein beliebtes Verkehrsmittel, doch die Regeln sind oft unbekannt.
Die Polizei gibt folgende Hinweise für eine sichere Nutzung: Mindestalter: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, aber Anfänger sollten an ruhigen Orten üben.
Geschwindigkeit: E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren.
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
Einzelfahrt: Die Mitnahme von Personen ist verboten.
Fahrfläche: Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen sind zu nutzen; Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Smartphone und Alkohol: Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt ist verboten, und die gleichen Alkohol- und Drogenvorschriften wie für Autofahrer gelten.
Die Polizei appelliert, diese Regeln zu beachten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie unter: BMDV – Elektrokleinstfahrzeuge.
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