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Polizeigewerkschaft hält geplantes Messerverbot für „untauglich“

Symbolbild: Pfalz-Express

Berlin  – Der Bundesrat diskutiert am Freitag auf Antrag der Bundesländer Bremen und Niedersachsen ein weitreichendes Messer-Verbot sowie eine Ausweitung von Waffenverbotszonen in Kommunen.

Doch ein internes Gutachten der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), über das die „Bild-Zeitung“ berichtet, fälle ein vernichtendes Urteil zu der geplanten Gesetzesinitiative. Ein „umfangreiches Verbot von Messern“ sei „eher kritisch zu sehen“, heißt es in dem Gutachten.

Dasselbe gelte für die Begrenzung der Klingenlänge auf 6 Zentimeter. Dieser Wert sei „genauso willkürlich“, wie der frühere Wert von 12 Zentimetern, heißt es weiter. Diese Begrenzung sei komplett wirkungslos. „Um den Herzbeutel eines Menschen durch einen Stich zu erreichen sind keine 6 Zentimeter notwendig und die Halsschlagader kann mit einem normalen Teppichmesser mit weniger als 2 Zentimeter Klingenlänge eröffnet werden.“

Zudem könne das Verbot „problemlos mit Skalpellen, Cutter-Messern und anderen höchst gefährlichen Gegenständen umgangen werden“. Das geplante Verbot sei daher „sinn- und nutzlos“.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft plädiere stattdessen dafür, „strafrechtlich auffälligen Personen“ in einem künftig vereinfachten Verfahren ein Waffenbesitzverbot nach Paragraf 41 des Waffengesetzes zu erteilen, das dann „sowohl im polizeilichen System, als auch im Nationalen Waffenregister gespeichert“ werde. Bisher seien bundesweit rund 20.000 Personen mit einem solchen Waffenverbot belegt worden, berichtet die „Bild-Zeitung“ unter Berufung auf eigene Informationen.

„Die Anti-Messer-Initiative Bremens und Niedersachsens ist ein nutzloser Schnellschuss, bringt nicht mehr Sicherheit. Wer eine Straftat mithilfe eines Messers begehen will, kann das danach auch noch tun“, sagte Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte, Gewaltkriminalität habe „überwiegend soziale Ursachen“. Das geplante Verbot von Taschenmessern in Bahnhöfen oder Fußgängerzonen sei daher „weder sinnvoll noch in der Praxis durchzusetzen. „Viele Gegenstände lassen sich als Waffe zweckentfremden – von Bordsteinkanten über Teelöffel bis hin zu Autos“, so Jelpke. (dts Nachrichtenagentur)

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