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Pirmasens: Strafanzeige gegen mutmaßliche Leiter der Montagsspaziergänge

Symbolbild: Pfalz-Express

Pirmasens. Ordnungsamt und Polizei haben am vergangenen Montagabend (24. Januar) bei mehreren Versammlungen in der zentralen Innenstadt von Pirmasens die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert.

Dabei wurden insgesamt acht Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. In diesen Fällen wird jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet, bei dem den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von jeweils 100 Euro droht. Außerdem fallen Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro an. Zwischenzeitlich wurden auch mehrere Wiederholungstäter festgestellt. In diesen Fällen erhöht sich das Bußgeld entsprechend.

Die Versammlungsbehörde der Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass es sich bei den sogenannten „Montagsspaziergängen“ um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt.

Versammlungen seien vom jeweiligen Leiter rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde anzumelden, so die Stadt.

Eine korrekte Anmeldung diene der Kooperation zwischen Veranstalter und Versammlungsbehörde und solle vor allem den Schutz der Versammlung ermöglichen.

Bisher hatte sich bei der Stadtverwaltung noch niemand als Versammlungsleiter der „Montagsspaziergänge“ zu erkennen gegeben.

Während der zurückliegenden Spaziergänge hätten sich jedoch Anhaltspunkte dafür ergeben, dass verschiedene Personen „erkennbar die Leitungsfunktion während der Versammlung wahrgenommen“ hätten.

Gegen die Betroffenen hat die Versammlungsbehörde heute (26. Januar) Strafanzeige wegen Durchführung einer Versammlung ohne erforderliche Anmeldung erstattet.

Eine fehlende Anmeldung berechtigt die Versammlungsbehörde zwar in der Regel noch nicht dazu, die Versammlung zu verbieten oder aufzulösen. Allerdings mache sich strafbar, wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführe, erklärt die Stadtverwaltung.

Sie appelliert erneut an alle Teilnehmer zukünftiger Veranstaltungen, ihr Versammlungsrecht friedlich und ohne Gewalt wahrzunehmen und sich strikt an die geltende Maskenpflicht zu halten.

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