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Pirmasens: Gastronomie darf ab 13. Mai öffnen – Stadt kündigt Unterstützung an

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Pirmasens – Lange hing das Hotel- und Gaststättengewerbe in der Luft – und für viele ist die Lage existenzbedrohend.

Jetzt gibt es eine Perspektive. Ab Mittwoch, 13. Mai 2020, dürfen Gaststätten wieder Kunden bewirten – unter strengen Auflagen. Ferienwohnungen, Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe, wie etwa die Jugendherberge, können ab 18. Mai für touristische Zwecke öffnen. Oberbürgermeister Markus Zwick begrüßt die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen und kündigt Unterstützung für die gebeutelte Branche an.

„Infolge der wochenlangen Betriebsuntersagungen, der Absage von Familienfeiern, Seminaren und Veranstaltungen sowie der Beschränkungen im Tourismus ist die Hotellerie und Gastronomie mit am stärksten von der Krise betroffen“, erklärt Zwick. Die Stadt wolle ihren Beitrag leisten, dass die Branche möglichst schnell wieder auf die Beine kommt. „Cafés, Restaurants, Hotels, Ferienwohnungen und die Jugendherberge seien nicht nur eine sympathische Visitenkarte bei Gästen, sondern prägen auch den Charakter der Siebenhügelstadt“. Der Verwaltungschef unterstreicht, dass die Branche darüber hinaus ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sei, zumal die Einrichtungen Orte der Begegnung und des Austauschs seien.

Das städtische Maßnahmenpaket umfasst neben Stundungsmöglichkeiten bei der Gewerbesteuer auch eine Befreiung der Gastronomie von Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle auf kommunalen Flächen für das komplette Jahr 2020. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Stadtrates ist in Vorbereitung. Anträge auf eine zeitweise Erweiterung der Außenbestuhlung sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten großzügig behandelt werden, damit die notwendigen Abstände zwischen den einzelnen Tischen besser eingehalten werden können.

Gastronomen, die ihre bereits bewilligte Sondernutzungsfläche erweitern wollen, oder erstmals eine Sondernutzungsfläche beantragen möchten, werden gebeten, zeitnah mit dem Ordnungsamt (E-Mail: ordnungsamt@pirmasens.de) Kontakt aufzunehmen. In diesen Neu- oder Erweiterungsanträgen sind die entsprechenden Flächen möglichst genau zu bezeichnen und bestenfalls auch bereits Pläne, Skizzen und Lichtbilder von der Fläche digital anzufügen. So kann eine schnelle und strukturierte Bearbeitung erfolgen.

Diese Anträge auf neue Sondernutzungen oder die etwaige Erweiterung einer Sondernutzungsfläche im Jahr 2020 werden vom Ordnungsamt schnellstmöglich in Abstimmung mit allen anderen städtischen Ämtern bearbeitet und die entsprechenden Genehmigungen – ebenfalls kostenfrei – erteilt. Durch diese Bündelungsfunktion soll eine möglichst konfliktfreie und schnelle Genehmigung der Erweiterung von Gastronomieflächen für das laufende Jahr gewährleistet werden. In komplizierten Einzelfällen ist nicht auszuschließen, dass die Bearbeitung jedoch trotz der gut strukturierten Vorarbeit einige Zeit in Anspruch nimmt.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Pirmasens zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie auf www.pirmasens.de/corona. [1] In der Rubrik Gastronomie sind alle Hygieneregeln kompakt zusammengefasst. Dort finden Betreiber außerdem eine Tabelle zum Herunterladen, die eine Erfassung der Gäste-Kontaktdaten erleichtert. Ergänzend dazu findet sich auch eine Handreichungen zu Gastronomie und Beherbergung.

Die novellierte Landesverordnung sieht neben einer Öffnung der Gastronomie weitere Maßnahmen vor. So dürfen ab Mittwoch, 13. Mai 2020, in Pirmasens auch wieder folgende Dienstleistungsbetriebe – unter den allgemein gültigen Sicherheits- und Hygieneregeln – wieder öffnen: Kosmetik- und Massagesalons, Nagel-, Tatoo- und Piercingstudios sowie Fahrschulen. Weiterhin geschlossen bleiben Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen.

 

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