Freitag, 19. April 2024

Opposition wirft GroKo Verschleppung von Wahlrechtsreform vor

7. April 2020 | Kategorie: Allgemein, Politik

Bundestagssitzung im Plenarsaal des Reichstags.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die Oppositionsfraktionen werfen der Großen Koalition vor, die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages zu verschleppen.

Obwohl seit mehr als einem halben Jahrzehnt über eine derartige Reform beraten wird, haben es Union und SPD bis heute nicht geschafft, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu verständigen – inzwischen ist sogar unklar, ob die Reform noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl gelingt.

„Die Coronakrise darf nicht zum Alibi für das Aussetzen der notwendigen Wahlrechtsreform werden“, sagte der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Dietmar Bartsch, der „Süddeutschen Zeitung“. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe die Große Koalition „eine Reform verhindert, das sollte sich nicht wiederholen“, so der Linken-Politiker weiter.

Schließlich lägen alle nötigen Informationen seit Langem auf dem Tisch. „Ich fordere die Koalition deshalb auf, endlich einen Vorschlag zu unterbreiten, und nicht weiter auf Zeit zu spielen“, sagte Bartsch. „Es ist unverantwortlich, dass innerhalb der Union die CSU jede Lösung blockiert“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, der Zeitung.

Es müssten jetzt alle zusammen, also auch die CSU, „sehr schnell zu einer Lösung bei der Wahlrechtsreform kommen“. Dabei müsse gelten, dass jede Stimme gleich viel wert sei – „diesem Grundsatz folgend“ seien die Grünen bereit, über „alle Vorschläge auf der Basis des personalisierten Verhältniswahlrechts zu diskutieren“, so die Grünen-Politikerin weiter.

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher, Albrecht Glaser, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, hatte schon im November 2019 die Forderung der AfD bekräftigt, die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 450 statt der heutigen 598 Mandate plus Ausgleichsmandate zu begrenzen.

Wie im entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion dargelegt, möchte die AfD erreichen, dass der Bundestag nicht mehr derart aufgebläht werden kann, wie dies aufgrund der komplizierten Erst-Zweitstimmenregeln inklusive Überhang- und Ausgleichsmandaten aktuell der Fall ist.

Aufgrund von Ausgleichsmandaten sind 2017 in den Bundestag 709 Abgeordnete eingezogen. Legt man die heutigen demoskopischen Umfragen zum Wahlverhalten zugrunde, würde bei Neuwahlen ein Bundestag mit mehr als 800 Sitzen entstehen.

Bisher gibt es aber noch nicht einmal einen Termin für die nächste Gesprächsrunde der Fraktionschefs zum Wahlrecht. Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus (CDU), will das Problem gar nicht kaschieren.

Es gebe momentan „sehr unterschiedliche Positionen“, sagte Brinkhaus. Die Wahlrechtsreform müsse aber kommen, „wir arbeiten weiter daran, eine Lösung zu finden“, so der CDU-Politiker weiter. Seine Fraktion habe bereits ein eigenes „Brückenmodell vorgelegt, das kurzfristig umsetzbar und praktikabel ist“, sagte Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der „Süddeutschen Zeitung“.

Dieser Vorschlag habe „neuen Schwung in die Debatte gebracht“. Und auf dieser Basis verhandele man jetzt „mit allen Fraktionen und natürlich auch mit unserem Koalitionspartner“, so der SPD-Politiker weiter.

Das SPD-Modell sieht allerdings eine Obergrenze von 690 Abgeordneten vor. Mit diesem Modell könnte man also lediglich sicherstellen, dass der Bundestag nicht noch weiter wächst – eine Verkleinerung wenigstens in die Nähe der Normgröße von 598 Abgeordneten würde man damit aber aufgeben. Derzeit gibt es 709 Abgeordnete – nach der nächsten Wahl könnten es ohne eine Reform sogar mehr als 800 werden. (dts Nachrichtenagentur/desa)

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