
Symbolbild: Pfalz-Express
Bestand offener Verfahren auf Rekordniveau
Der Bestand an offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften ist auf einem neuen Höchststand. Da die Zahl neuer Verfahren trotz eines stärkeren Rückgangs noch immer höher war als die Zahl erledigter Verfahren, vergrößerte sich der Bestand von 923.500 am Jahresende 2023 auf 950.900 am Jahresende 2024, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte. Das war der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2014.
Kernzahlen
- Bestand offene Verfahren: 923.500 (Ende 2023) → 950.900 (Ende 2024)
- Neu eingegangene Verfahren 2024: 5.491.700 (-1,4 % zum Vorjahr)
- Erledigte Verfahren 2024: 5.464.300 (-0,7 %)
- Letzter rückläufiger Bestand: 709.400 (Ende 2020)
- Wachstum seit 2020: +34,0 %
Was heißt das?
Die Staatsanwaltschaften leiten Ermittlungen, erheben Anklagen bei hinreichendem Tatverdacht und vertreten die Anklage in Hauptverhandlungen. In vielen Fällen (rund 60 %) werden Verfahren jedoch eingestellt – etwa wegen fehlendem Tatverdacht oder geringer Schuld.
Verfahrensschwerpunkte 2024
Eigentums- & Vermögensdelikte
28 % → rund 1.547.000 Verfahren (−3 % gegenüber 2023)
Straßenverkehrsdelikte
17 % → rund 923.000 Verfahren (+2 %)
Delikte gegen Leben & körperliche Unversehrtheit
10 % → rund 524.000 Verfahren (+4 %)
Betäubungsmittelgesetz
Rund 315.000 Verfahren (−26 %) — Rückgang teilweise durch die teilweise Legalisierung von Cannabis seit April 2024.
Hinweis zur Statistik
Die Statistik weist Verfahrensschwerpunkte aus, nicht einzelne Straftaten. Sie gibt für erledigte Verfahren jeweils den Schwerpunkt an, unter dem die Sache geführt wurde.
Außerdem: Die Justizministerien der Länder erweitern die Gliederung ab dem Berichtsjahr 2025 — zusätzlich zum Schwerpunkt Betäubungsmittelgesetz werden künftig die Schwerpunkte Medizinal-Cannabisgesetz und Konsumcannabisgesetz erfasst.
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