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Özoguz gegen „pauschales Verbot“ von Kinderehen

Aydan Özogus. Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

Aydan Özogus.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – In der Debatte um Kinderehen von jungen Migranten und Flüchtlingen in Deutschland hat sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), gegen ein generelles Verbot ausgesprochen.

„Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Özoguz warnte vor den Folgen einer Rechtsverschärfung für die jungen Frauen: „Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.“

Mit ihrer Kritik an einem generellen Verbot von Kinderehen hat sich Özoguz hinter Justizminister Heiko Maas (SPD) gestellt. Die Unionsfraktion im Bundestag will Eheschließungen unter 18 Jahren dagegen ohne Ausnahme verbieten – auch für deutsche Jugendliche.

Laut Ausländerzentralregister waren Ende Juli 2016 insgesamt 1.475 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen verheiratet. Die meisten davon Syrer, auch viele Afghanen und Iraker.

Die Zahl der in Deutschland abgeschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern geht dagegen seit Jahren deutlich zurück, wie eine Nachfrage der Funke-Mediengruppe beim Statistischen Bundesamt zeigt.

Gab es im Jahr 2000 noch 1.073 Eheschließungen von unter 18-Jährigen, waren es im Jahr 2005 noch 377 und im Jahr 2015 nur 92 Hochzeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Özoguz´Vorstoß stößt auf scharfe Kritik in der CSU. Das Argument der SPD-Politikerin, wonach junge Frauen bei Aberkennung ihrer Ehe ins soziale Abseits gedrängt würden, sei „bekannt, aber unbeachtlich“, sagte Hans-Peter Uhl (CSU), Justiziar der Unions-Bundestagsfraktion, dem „Handelsblatt“.

Wenn durch die Annullierung finanzielle Folgeprobleme auftreten würden, seien diese „in unserem Sozialstaat lösbar. Keinesfalls darf dies die Aufrechterhaltung einer widernatürlichen Kinderehe legitimieren“.

(dts Nachrichtenagentur)

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