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Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen zweite Rheinbrücke bei Wörth ab

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Wörth/Koblenz – Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Klage des BUND um eine zweite Rheinbrücke bei Wörth abgewiesen. 

Der BUND hatte argumentiert, dass Naturschutzgebiete und seltene Tierarten durch die zweite Rheinbrücke beeinträchtigt würden. Zudem werde der Brückenbau die täglichen Staus nicht vermeiden, meint der BUND.

Das Gericht verwarf größtenteils die BUND-Argumente. Die Entlastung des Verkehrs sei entscheidender als die teilweise Route durch Naturschutzgebiete. Zwei Varianten sind im Planfeststellungsbeschluss aufgerührt: Eine freitragende Brücke und eine Brücke auf Pfeilern. Bei der freitragenden Brücke sieht das Gericht keine Bedenken. Falls der Variante mit den Pfeilern der Vorzug gegeben werde, müssten mehr Ausgleichflächen geschaffen werden, so das Gericht.

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) zum Urteil

„Unser Landesbetrieb Mobilität hat sorgfältig gearbeitet und umsichtig geplant. Das Gericht hat unsere Planungen zu 100 Prozent bestätigt und – das ist besonders wichtig – den eigenständigen Verkehrswert der Trasse anerkannt. Insbesondere hat das Gericht bestätigt, dass vom Land und seinen Behörden alle naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt wurden. Die jahrelange Arbeit, hunderte Seiten Gutachten, zahlreiche Pläne und komplizierte Berechnungen haben Bestand. Das ist eine gute Nachricht“, so Wissing.

Das Verfahren zur Zweiten Rheinbrücke zeige jedoch auch: Das Planungsrecht in Deutschland sei zu kompliziert und zu langwierig. Deutschland habe sich selbst Fesseln angelegt. „Unser Planungsrecht ist ein Infrastrukturverhinderungsrecht. Wir kommen nicht schnell genug voran.“

Es liege nicht am Geld, es liege an den gesetzlichen Vorgaben, die langwierige Planverfahren notwendig machen. Jahrelang würden unzählige Gutachten erstellt, tausende Seiten beschrieben, Einwände aufgenommen – und schlussendlich durch alle Instanzen prozessiert.

Wir müssen unser Planungsrecht dringend entbürokratisieren. Sonst ist von Deutschlands einst von allen gelobter Infrastruktur bald nicht mehr viel übrig. Wenn wir uns weiterhin solche Steine in den Weg legen, wird uns das Arbeitsplätze und Wohlstand kosten“, so Wissing.

BUND will Urteilsbegründung prüfen

Der BUND will nach Zustellung des Urteils die Begründung auswerten und die nächsten Schritte prüfen. „Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal. Er ermöglicht eine Ausweitung des Straßenverkehrs und missachtet naturschutzrechtliche Vorgaben der EU. Insbesondere der durch die neue Brücke geförderte transeuropäische Lastwagenverkehr wird für mehr Schadstoffe, Lärm und Klimagasausstoß sorgen“, erklärt Karin Marsiske von der BUND Kreisgruppe Südpfalz.

Der BUND habe im Verfahren aufgezeigt, dass das Land Rheinland-Pfalz die in der EU geltende Vogelschutzrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Daher will der Verband auch prüfen, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind.

„Erst wenn alle Maßnahmen, die für Natur- und Artenschutz vorgesehen sind, umgesetzt wurden und auch funktionieren, kann mit dem Bau begonnen werden. Das bedeutet, wenn zum Beispiel der Purpurreiher sich nicht auf seiner Ausgleichsfläche ansiedelt, wird die Brücke nicht gebaut“, so Karin Marsiske.

Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Eindeutiges Urteil“

„Es ist ein eindeutiges Urteil pro 2. Rheinbrücke! Alle Menschen in unserer Region können sich freuen, insbesondere die Pendler, die täglich im Stau stehen. Wir alle benötigen dringend die 2. Rheinbrücke, für die wir uns schon seit Jahrzehnten einsetzen. Mit diesem Urteil ist das Projekt 2. Rheinbrücke einen großen Schritt weiter gekommen.

Das Urteil macht erfreulich deutlich: Die 2. Rheinbrücke ist mit europäischem und deutschem Naturschutzrecht vereinbar, es gibt ein zwingendes öffentliches Interesse an der 2. Rheinbrücke und die 2. Rheinbrücke hat einen hohen Wert für den regionalen und überregionalen privaten und gewerblichen Verkehr. Vor allem die Dringlichkeit einer deutlichen Entlastung des Wörther Kreuzes und die nötige Entflechtung des Verkehrs wurden mit dem Urteil herausgestellt. Wenn dann noch der Anschluss an die B36 erreicht würde, kann eine 2. Rheinbrücke den vollen Nutzen entfalten.

Aber: Bis zum Bau der Brücke haben wir noch einen langen Weg vor uns. Leider sind unsere Planungs- und Genehmigungsverfahren völlig überbürokratisiert. Hier benötigen wir dringend schlankere, raschere Verfahren.

Ich appelliere auch an die Umweltschutzverbände und versichere: Der Naturschutz wird im vollen Umfang berücksichtigt. Der Lebensraum des Purpurreihers wird geschont und durch die Ausgleichsmaßnahmen sogar vergrößert. Bitte verzichten Sie auf weitere Klagen, damit die Brücke gebaut werden kann! Die heutigen Staus sind schädlicher für die Umwelt als der fließende Verkehr über eine zweite Brücken Die Region braucht diese Brücke dringend!“

(cli/mal/kv)

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