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NSU-Prozess: Lebenslang für Beate Zschäpe – Verteidiger kündigt Revision an

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Beate Zschäpe im OLG München beim NSU-Prozess.
Foto: über dts nachrichtenagentur

München – Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor, das nach fünf Jahren und insgesamt 438 Verhandlungstagen am Mittwoch gesprochen wurde. Zschäpe wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.

Wegen des Todes der beiden mutmaßlichen ausführenden Täter im Jahr 2011 galt ihre frühere Begleiterin Beate Zschäpe als prominenteste Angeklagte. Sie musste sich wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.

Von den weiteren Angeklagten verurteilten die Richter Ralf Wohlleben zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und Carsten S. zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Sie waren wegen Beihilfe zum Mord durch Beschaffung der Tatwaffe angeklagt.

André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, Holger G. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Zu wenig Aufklärung

Der Prozess war im Mai 2013 gestartet. Für viele Hinterbliebene ist der Fall mit dem Prozessende allerdings nicht vorbei. Sie bemängeln, dass zu wenig aufgeklärt worden sei. Zudem hat das Bündnis „Kein Schlussstrich“ für Mittwoch zu bundesweiten Demonstrationen aufgerufen.

Revision angekündigt

Auch ein juristischer Schlussstrich ist mit dem Prozessende wohl noch nicht gezogen: Einer von Zschäpes Verteidigern hat angekündigt, Revision einzulegen. Die Verurteilung wegen Mittäterschaft an den Morden und Raubstraftaten der mutmaßlichen ausführenden Täter sei „nicht tragfähig begründbar“, sagte der Anwalt am Mittwochmittag in einer Verhandlungspause.

Damit müsste das Urteil des Oberlandesgerichts München vom Bundesgerichtshof überprüft werden. (dts Nachrichtenagentur/red)

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