München – Im Münchener NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht die Entpflichtung der urspünglichen drei Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt.
Der Vorsitzende Richter Götzl sagte, die Anwälte Heer, Stahl und Sturm hätten ihren entsprechenden Antrag nicht ausreichend begründet. So gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine „nachhaltig gestörte Zusammenarbeit“ mit der Hauptangeklagten.
Zschäpe hatte sich einen vierten Verteidiger genommen und zu Erkennen gegeben, dass sie mit ihren bisherigen Anwälten nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Mit der jetzigen Entscheidung kann der laufende Prozess vorerst weitergehen. (dts Nachrichtenagentur)
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