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NRW will „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ vor Sommerpause kippen und Böhmermann Strafe ersparen

Jan Böhmermann: Wenn der umstrittene Paragraf gekippt wird, könnte er straffrei ausgehen. Foto: dts nachrichtenagentur [1]

Jan Böhmermann: Wenn der umstrittene Paragraf gekippt wird, könnte er straffrei ausgehen.
Foto: dts nachrichtenagentur

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen will über den Bundesrat den sogenannten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ noch vor der Sommerpause kippen und dem Satiriker Jan Böhmermann so eine mögliche Bestrafung deswegen ersparen.

„Ich will eine Bundesratsinitiative einbringen, die das Ziel hat, den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung sofort abzuschaffen. Dann könnte man Herrn Böhmermann auch nicht mehr deswegen verurteilen“, sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der „Rheinischen Post“ . „Auf die besondere Empfindlichkeit von Herrn Erdogan darf die Justiz keine Rücksicht nehmen“, betonte der Minister.

Auch die Bundesregierung will den als überholt geltenden Paragrafen 103, der die Beleidigung von Staatsoberhäuptern unter Strafe stellt, abschaffen. „Allerdings will sie den Paragrafen erst im Jahr 2018 abschaffen.

Damit will sie die Möglichkeit eröffnen, den Satiriker Böhmermann noch wegen Majestätsbeleidigung zu bestrafen“, kritisiert Kutschaty. „Es entspricht doch dem Menschenbild des Mittelalters, die Empfindlichkeit von einzelnen Staatsoberhäuptern auch noch unter den Schutz des Strafrechts zu stellen“, sagte der NRW-Justizminister.

Der NRW-Antrag soll wohl bereits am 27. April in den Rechtsausschuss des Bundesrats und am 13. Mai in die Länderkammer eingebracht werden.

In der NRW-Regierung setzt man darauf, dass der Majestätsbeleidigungs-Paragraf somit noch vor der Sommerpause abgeschafft werden kann.

Hamburg und Schleswig-Holstein haben NRW schon ihre Unterstützung fest zugesagt, weitere Bundesländer haben  Zustimmung signalisiert, heißt es aus dem NRW-Justizministerium. Noch haben die rot-grün regierten Bundesländer eine Mehrheit im Bundesrat. (dts Nachrichtenagentur) 

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